Darf man bei einem Transporter die Flügeltüren öffnen?

4 Antworten

Prinzipiell darfst Du bei entsprechender Ladungssicherung auch mit geöffneten Türen fahren. Bei max 50 cm Überstand der Ladung über die Ladekante hinaus ist noch nicht einmal die rote Warnfahne Pflicht. ( aber dennoch sinnvoll ) . Du musst lediglich die Ware absolut rutschsicher mit geeigneten Spanngurten auf der Ladefläche niederzurren. Wenn keine Zurrpunkte im Boden oder bodennah vorgesehen sind, hast Du allerdings ein Problem. Die Türen selbst müssen auch gesichert sein gegen weiteres Aufklappen. ( und die eigentliche Fahrzeugbreite darf nicht überschritten werden. Das Nummernschild muss von hinten stets einwandfrei zu erkennen sein. Auch hier gibt es Vorschriften zur maximalen Winkelabweichung von der Geraden in Fahrtrichtung. Ich bin mir nicht ganz sicher, aber die Grenze dürfte bei max. 30 Grad liegen. Ist auch nur einer dieser Punkte nicht einzuhalten, drohen bereits Ordnungsgelder oder Bussgelder und sogar Punkte je nach Schwere des Verstosses. Ladungssicherung ist ein ernstes Thema.

RainerB76  03.02.2015, 12:19

Soweit so gut, aber:

Überstehende Ladung wird nicht ab Ladekante gemessen, sondern ab Beleuchtung, noch genauer ab den Rückstrahlern...

Das sind manchmal genau die paar cm, die zwischen Kennzeichnung und keine Kennzeichnung entscheidend sind...

quellenangabe habe ich keine, aber wenn duch das öffnen die sicht auf das Kennzeichen, vor allem aber auf die schlussleuchten verdeckt wird, ist das fahren mit geöffneter hecktüre genrell untersagt...

wenn nicht, dann ist zu bachten dass:

  • die türen nicht umschlagen können und so anderere verkehrsteilenhmer beindert, gefährdet oder geschädigt werden
  • die ladung im inneren des transporters nicht beim bremsen, aber vor allem kurfenvahren, beschleinigen oder berg auf fahren heraus fallen können
  • die ladung nicht weiter als 1 meter über das fahrzeugheck hinaus ragt
  • überstehende Ladung durch eine deutliche kennzeichnung gesichert wird

lg, Anna

Quelle: fahrschule und ein seminar zur Ladungssicherung

Der § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verlangt, dass Ladung so zu verstauen und zu sichern ist, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen,rollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann. Mit freundlichen Grüßen Karim! Viel Erfolg! :-)