Darf man auf einem Pferd, welchem der Weg nach Hause klar ist, reiten wenn man betrunken ist?
Also; die Frage ist vielleicht nicht ganz verständlich. Gestern Abend war ich mit Freunden feiern und wir haben mittelmäßig angetrunken über Mindfuck-Fragen gesprochen. Dann sind wir über die oben stehende Situation gekommen. Stellt euch also bitte einmal vor, dass ihr ein Pferd besitzen würdet, welches so gut dressiert o.ä. ist, dass es den Weg von z.B. einer Bar bis zum eigenen Zuhause so gut kennt, dass es nicht geführt werden muss. In der eben besagten Bar war man dann das ein oder andere alkoholische Getränk trinken, sodass man weder Auto, Motorrad oder Fahrrad fahren kann (und darf). Wäre es dann legal, mit einem wegkennenden Pferd zu reiten? Ich denke, dass man auf einem normalen Pferd ab einer bestimmten Promillegrenze nicht mehr reiten darf, aber wäre das in diesem Fall anders?
Ahoi
8 Antworten
Naja, sowohl § 316 StGB, also auch die vorherigen Paragraphen, setzen für eine Strafbarkeit das Führen eines Fahrzeuges voraus.
Nur § 315c Nr. 2 StGB hat auch Vorschriften die nicht explizit ein Fahrzeug voraussetzen.
Solange sich das Pferd an die Verkehrsregeln hält, finde ich auf die schnelle keinen Straftatbestand.
Danke.
Wirst du verkehsgefaehrdend erwischt, bekommst Du Punkte, als wärst du am Steuer gewesen, genau wie Radfahrer
Verursachst du einen Unfall, kann das bis zum Zeitweisen Entzug des Führerscheins gehen.
Kommt es zu einer Verurteilung, erfolgt auch ein Eintrag ins Führungszeugnis.
Wenn Dein Pferd durchgeht, hast Du keine Kontrolle. Da Du auf öffentlichen Strassen und Wegen Verkehrsteilnehmer bist, gibt es ein Problem.
Das ist verboten, siehe auch hier:
§28 StVO
„(1) Haus- und Stalltiere, die den Verkehr gefährden können, sind von der Straße fernzuhalten. Sie sind dort nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken können. Es ist verboten, Tiere von Kraftfahrzeugen aus zu führen. Von Fahrrädern aus dürfen nur Hunde geführt werden.
(2) Wer reitet, Pferde oder Vieh führt oder Vieh treibt, unterliegt sinngemäß den für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen. Zur Beleuchtung müssen mindestens verwendet werden:
Nein, das darfst du nicht. Auch wenn das Pferd den Weg kennt, kann es, so man öffentliche Strassen benutzt, zur Gefahr für andere werden.
Du kannst das Pferd aufgrund eingeschränkter Reaktionsfähigkeit nicht mehr richtig beherrschen.
Kommt es zu einem Unfall, dann wird das so behandelt, als ob du ein Fahrzeug in betrunkenem Zustand gefahren hast. Das kann bis zum Führerscheinentzug führen.
Ich schon:
§28 StVO
„(1) Haus- und Stalltiere, die den Verkehr gefährden können, sind von der Straße fernzuhalten. Sie sind dort nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken können. Es ist verboten, Tiere von Kraftfahrzeugen aus zu führen. Von Fahrrädern aus dürfen nur Hunde geführt werden.
(2) Wer reitet, Pferde oder Vieh führt oder Vieh treibt, unterliegt sinngemäß den für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen. Zur Beleuchtung müssen mindestens verwendet werden: