Darf man betrunken auf einem Pferd reiten?

9 Antworten

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Das darf man nicht, wenn man am Straßenverkehr teilnimmt. 

Eine Promillegrenze gibt es nicht, aber wenn man jemanden gefährdet oder einen Unfall hat, hat man die A-Karte. Wenn man Schlangenlinien reitet, kann man auch aus dem Verkehr gezogen werden. 

Made my Day :D

Danke fürs Sternchen!

Indirekt. Hier auf den Bier-Bike-(Stahlrössern) dürfen alle bis auf den Fahrer während der Fahrt sogar "Sprit tanken".

Das Bier-Bike bietet somit eine echte Alternative zu den herkömmlichen vierrädrigen Spritfressern - bleibt der Schadstoff doch zu Gunsten der Umwelt in lebensgroßen Katalysatoren!

https://youtube.com/watch?v=QYROHF4VjTw

Promillegrenze für Reiter im Straßenverkehr

Diese Frage ist zunächst zu verneinen. Als Verkehrsteilnehmer macht sich der Reiter jedoch u.U. strafbar, wenn er alkohol-bedingt einen Unfall verursacht und dadurch den Straßenverkehr erheblich gefährdet. Versicherungs- und haftungsrechtlich wird bei einem Reitunfall des alkoholisierten Reiters jedoch oft ein Mitverschulden und damit eine persönliche, nicht durch die Versicherung gedeckte Haftung zu erkennen sein.

 Hier nachzulesen:

http://www.pferde-recht.de/pferderecht/index.html

Strafrechtlich ist es wie schon gesagt so das wenn Dir oder jemandem anderen ein Schaden entsteht schon relevant.

Denn Im Strassenverkehr bist du als Reiter genauso ein Teilnemer mit Pferd wie ein Fußgänger.

http://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-fussgaenger/


Von daher kannst du da als Reiter genauso geandet werden bzw sogar noch stränger da von dir mit Pferd dann sogar eine höhere Gefahr ausgeht.


Aber der Gesunde Menschenverstand sollte da schon sagen dont drink and ride!

Pferde sind keine Fahrzeuge und fallen daher nicht unter den Paragrafen 316 STGB Haftbar bist du aber trotzdem, falls es zu Schäden kommt.

pferde sind im Straßenverkehr aber zb wie Autos zu behandeln /anzusehen

@Purzelmaus99

Wenn es eine Kutsche ziehen würde, wäre das anders. Du mußt hier auch zwischen der Strafbarkeit nach dem StGB und den Vorschriften der StVO unterscheiden. Trunkenheit gilt immer nur im Zusammenhang mit Fahrzeugen.

@Purzelmaus99

Andersrum. Reiter müssen sich im Straßenvekehr genauso an die Ordnung halten wie Autofahrer. Vor allem so, dass sie andere Verkerhsteilnehmer nicht gefährden. Betrunken reiten ist eine Gefährdung anderer. 

@Bitterkraut

Die Frage bezieht sich auf ein Verbot/Strafbarkeit. Hier würde allenfalls Paragraf 1(2) S tVO greifen, also 40'Euro Verwarngeld, aber keine Strafe wegen Trunkenheit im Verkehr.

@Still

Trunkenheit gilt immer nur im Zusammenhang mit Fahrzeugen.

nein.

auch wenn du sturzbesoffen als fussgänger den strassenverkehr gefährdet hast, kann man dir dafür die fahrerlaubnis entziehen.

@pony

....aber nur wenn du zuvor bereits Vorleistungen im KFZ-Bereich erzielt hast.


(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.


Für die Frage ist das 5. Wort entscheidend: Fahrzeug!