Darf man in Österreich entgegengesetzt zur Fahrtrichtung parken?

8 Antworten

Da ich öfters in Deutschland bin, sah ich viele, viele undisziplinierte Autofahrer. Auch parkten sie auf Sperrflächen, auf Fußgängerzonen etc. Warum?

Es ist auch verboten, wird aber meist ignoriert. Strafen dafür gibts wohl auch eher selten. Ich hatte vor langer Zeit in Wien auch mal einen Zettel an der Windschutzscheibe (kein Strafzettel) mit dem Hinweis dass ich gegen die Fahrtrichtung parke und beim wegfahren besonders vorsichtig sein soll (so ähnlich)

In der deutsche StVO heißt es in der StVO in §12(4):

Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.

In der in österreichischen StVO ist das Parken im §23 geregelt, s. z. B. https://www.jusline.at/23_Halten_und_Parken_StVO.html - hier gibt es keine entsprechende Formulierung, die das Parken auf der rechten Seite vorschreibt und damit auf der linken Seite verbietet. - Daraus kann man schon mal schließen, dass es nicht verboten ist.

Zur weiteren Bestätigung:

Es heißt weiter in der deutschen StVO (ebenfalls in §20(4)):

Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden.

Dem gegenüber gilt in Österreich lt. §24(3):

Das Parken ist außer in den im Abs. 1 angeführten Fällen noch verboten:
...
e) auf der linken Seite von Einbahnstraßen, wenn nicht mindestens ein Fahrstreifen für den fließenden Verkehr freibleibt, ...

In Einbahnstraßen ist "links Parken" also in Deutschland ausdrücklich (d. h. als Ausnahme von der Regel) erlaubt, in Österreich aber ebenso ausdrücklich (und auch das nur in bestimmten Fällen) verboten - also offensichtlich als Ausnahme der Regel.

Dieses Verbot für bestimmte Situationen ergibt nur dann Sinn, wenn es in Österreich in der Regel erlaubt ist, links zu parken.

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Vorbehalt: Ich bin kein Österreicher, habe keine österreichische Fahrschule besucht und bin nur selten in Österreich gefahren, kann also nicht aus eigener Erfahrung sprechen - aber m. E. ist die Gesetzeslage eindeutig ...
 

 

 

Ich war zwischen 14.06.19 und 16.06.19 in 1190 Wien, Döblinger Hauptstraße 23-25 und habe in dieser Straße auch links geparkt.

Am 15.06.19 (also direkt am nächsten Morgen) um 08:22 und 08:24 hatte ich 2 Knöllchen an der Scheibe.

Tatvorwurf:

1. Parken ohne Parkschein (okay, selber schuld)

2. Parken in einer Schienenstraße mit Gegenverkehr auf der linken Seite.

Also ganz klar, Vorsicht!

MfG Michi

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

grundsätzlich darf man das auch in Österreich nicht. Allerdings scheint es ein paar Ausnahmen zu geben:

z.B. in Einbahnstraßen oder bei Halt- oder Parkverbot auf der rechten Seite