Muss ich dem Arbeitgeber über einen Minijob informieren?

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Entgegen der weit verbreiteten Meinung können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern durch Standard-Formulierungen im Arbeitsvertrag (z.B. Nebentätigkeitsverbot) nicht generell die Aufnahme von Nebenjobs verbieten. Der Chef kann dem Mitarbeiter daher nicht einfach eine Nebentätigkeit verbieten, auch wenn das im Arbeitsvertrag steht. Auch die Formulierung "Eine Nebentätigkeit darf nur dann ausgeübt werden, wenn sie vom Arbeitgeber vorher genehmigt wurde" verstößt gegen das Grundrecht auf freie Berufswahl.

Grundsätzlich gilt: Ein vertraglich vereinbartes generelles Verbot von Nebentätigkeiten ist unwirksam, und der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer nicht kündigen, nur weil er auch noch woanders arbeitet. Ein Arbeitnehmer kann daher grundsätzlich in seiner Freizeit einem Nebenjob nachgehen. Sofern aber anzunehmen ist, dass die Nebentätigkeit ggf. mit der Haupttätigkeit kollidiert, besteht eine Anzeigepflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Wenn dann ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers nicht vorliegt, besteht ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Genehmigung der Nebentätigkeit.

Informieren musst du deinen Arbeitgeber schon.

Er kann auch Einspruch erheben,wenn die Minijobtätigkeit bei einem Mitbewerber von ihm durchgeführt wird,oder die Haupttätigkeit durch besondere Umstände darunter leiden würde.

Ja, er sollte schon darüber Bescheid wissen. Verbieten kann er Dir den auch, wenn Du a. für ein Konkurrenzunternehmen tätig bist oder wenn es Deine Haupttätigkeit negativ beeinflusst (z. B. nachts arbeiten und Du bist ständig übermüdet und bringst dadurch weniger Leistung etc.)

Ja, er sollte darüber bescheid wissen. Falls er den Eindruck bekommt, dass Dich Dein Nebenjob in deinem Hauptberuf belastet (Müdigkeit, fehlende Konzentration etc.), kann er sogar verlangen, dass Du den Nebenjob kündigst.

Normalerweise steht in einem Arbeitsvertrag, dass man den Arbeitgeber informieren muss! Das ist auch üblich. Der Arbeitgeber möchte, dass Du am Montag ausgeschlafen und erholt wieder auf der Matte stehst. Wenn Du also klar machst, dass Dir dieser Minijob Spaß macht und Dich nicht total schafft, dann sollte dem nichts entgegenstehen. Wenn doch: Pech gehabt; wie gesagt, es müsste in Deinem Arbeitsvertrag stehen.