Mindestlohn Arbeitszeit kürzen ja / nein?

7 Antworten

Der AG darf wegen dem Mindestlohn nicht einseitig die arbeitsvertraglich vereinbarte Wochenstundenzahl verändern.

Er hat die Möglichkeit über eine Änderungskündigung andere Vertragsbedingungen zu vereinbaren. Da gibt es dann für den AN folgende Möglichkeiten:

  1. Der AN nimmt die neuen Vertragsbedingungen an

  2. Der AN lehnt die Änderungskündigung ab, was einer Kündigung gleichkommt.

  3. Der AN nimmt unter Vorbehalt an. Das hat den Vorteil dass er zu den neuen Vertragsbedingungen arbeitet aber, nachdem das Arbeitsgericht die Änderungskündigung nicht zulässt (der Mindestlohn ist kein Grund für eine Änderungskündigung), den Job zu den alten Bedingungen wieder ausüben kann.

Der AN muss allerdings unbedingt innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung bzw. Änderungskündigung Klage beim Arbeitsgericht einreichen.

Normalerweise hat man in einem Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften (davon gehe ich bei einem Blumenladen mal aus) keinen Kündigungsschutz. Da Deine Freundin aber schwanger ist, kann der AG ihr trotz Kleinbetrieb nicht einfach kündigen. Sie sollte ihre Schwangerschaft so schnell wie möglich melden und auf keinen Fall irgendeinen Vertrag unterschreiben.

Wenn der AG trotzdem kündigt, sofort zum Arbeitsgericht.

Dankeschön für die super antworten das hilft uns sehr weiter

@selle0815

Bitte gerne, herzlichen Glückwunsch und alles Gute für Deine Familie

Es kommt darauf an was vereinbart ist. Sind 40 Stunden vertraglich vereinbart sind diese auch einzuhalten und können nicht einseitig geändert werden.

Das mit dem hoch- und runterstufen erschließt sich mir nicht so richtig. Auch nach 3 Monaten gilt der Mindestlohn immer noch.

Bis zum Mutterschaftsgeld hat das noch ein wenig Zeit. Da zählen die letzten 3 Monate vor Mutterschaftsgeldbezug.

Wichtig zu wissen wäre für Deine Freundin, das sie jetzt einen sehr guten Kündigungsschutz hat.

das darf der AG nicht.... und jetzt würde ich mich sowieso nicht mehr auf Änderungen

des arbeitsvertrages einlassen !

Arbeitszeitänderung gerht nur über eine Änderungskündigung, d.h. der Arbeitsvertrag muß geändert werden. Zum Arbeitsvertrag gehören bekanntlich zwei. Wenn nur einer unterschreibt, ist die Änderungskündigung, d.h. die Vertragsänderung wirkungslos.

Die Schwangerschaft ist eine andere Baustelle.

sie arbeitet in ein blumenladen und die nächsten 3 monate kaum umsatz gemacht wird, will der Arbeitgeber sie runterstufen und dann wenns wieder los geht wieder hochstufen.