eBay Päckchen verschickt, zurück zum Absender - wer zahlt?

6 Antworten

Ihr seid beide nicht schuldlos. Erstmal ist es von Dir nicht richtig, nach dem Verkauf nach einer anderen Versandart zu fragen. Sowas macht man, bevor man kauft. Nicht jeder hat einen Hermes-Shop vor der Nase. Weiter zu der Lieferanschrift: Hast Du eine andere Kontaktanschrift als Lieferanschrift? Manche neuen Verkäufer wissen nicht, dass es 2 Anschriften geben kann. Lass Dir mal ein Foto des zurückgekommenen Päckchens schicken mit allen Aufklebern drauf. Dann meldest Du Dich nochmal.

Wieso sollte ich Schuld an irgendwas sein? Ich habe meine Pflicht erfüllt, dass Geld überwiesen und mehr ist nicht meine Aufgabe. Meine Adresse ist korrekt.

@SantaClauz

Du hast 1,30 EUR weniger überweisen als vereinbart. Muss er da zuzahlen, wenn er ausdrücklich  DHL als Versender angab, der dafür nur ein Päckchen versendet?

Und immer wieder weichst du der entscheidenden Frage aus, warum konnte die Sendung nicht zugestellt werden?

@SantaClauz

Dann frage ich mich besorgt, wieso Du Dir hier Rat holen willst, wenn Du von Deiner Unfehlbarkeit überzeugt bist.

Vereinbart waren 5,10€ Hermes versichert wenn du lesen kannst :-)

Um den bisherig abstrus rechtsirrigen Meinungsäußerungen mal was Substantiiertes entgegenzusetzen:

  1. Rechtlich gesehen schuldet der VK immer noch Erfüllung, meint, "dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen", § 433 I BGB :-O
  2. Wenn (und dazu verlinke doch bite einmal die Auktion) schriftlich sendungsverfolgbarer Versand vereinbart war, ging keineswegs die "Gefahr (...) gem. Paragraph 447 I auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache an den Spediteur übergibt". Er möge mal Abs. 2 lesen: "(...) weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung [über Art] der Versendung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich."
  3. All das hat aber mit der Frage der Zurücksendung und der Kostenfrage für den Neuversand rein garnichts zu tun: Die Ware ist ja nicht verschlechtert oder gar untergegangen, sondern schlicht zurückgesendet worden :-O
  4. Ist die von dir benannte oder bei ebay hinterlegte Versandanschrift falsch oder fehlte es deinem Namensschild unter der Anschrift und konnte es deshalb nicht zugestellt werden, trägst du die zusätzlichen Versandkosten, die der VK vorschüssig verlangen kann.
  5. Versandkosten sind keine Portokosten. Und wenn "DHL 7,40 EUR" vorgegeben wurde, ist das nicht nach Auktionsende verhandelbar. Man kann nicht mit Überweisung von 6,10 EUR Hermes-Versand beanspruchen, wenn der VK dies nicht ausdrücklich zusicherte.
  6. Selbst wenn er üppige 3 EUR für Versandfertigmachung und Aufgabe zusätzlich zum Porto von 4,40 EUR für ein DHL-Päckchen veranschlagte, wäre das nicht unzulässig. Man darf es aber bewerten.

G imager761

Wenn du beweisen kannst, dass ihr versicherten Versand vereinbart hattet (evtl durch Nachrichten über ebay) solltest du verlangen, dass er dir den Artikel noch einmal versichert zusendet, denn dann lag der Fehler bei ihm und er hat dir für den Versand zuviel berechnet. Notfalls ebay kontaktieren, wenn er nicht darauf eingeht. Und informier dich, warum das Päckchen zurück gegangen ist: falsche Adresse, zu wenig Porto,...-damit es beim nächsten Mal auch sicher ankommt.

Wenn du bei der Angabe der Lieferadresse keinen Fehler eingebaut hast, ist er schuld. Dazu die Tatsache dass er unversichert verschickt hat und sich somit an deinen Versandkosten bereichert hat da unversichert billiger.

Läuft denke unter Betrug. Ob da rechtlich was geht ist fraglich weil die Summen gering sind. Könnte wegen "Geringfügigkeit" eingestellt werden aber lege mich nicht drauf fest.

Er hatte versicherten DHL Versand angegeben für 7,40€ nach der Auktion habe ich ihn angeschrieben ob Hermes für 4,50 auch möglich wäre, dann kam von ihm: Hermes kostet 5,10€. Dann habe ich gesagt: Ok ich überweise dir dann 6.10€! Daraufhin verschickte er unversichert per DHL und meinte er hätte nie zu gesagt das er per Hermes verschickt.

@SantaClauz

Ist definitiv Betrug seinerseits. Den Schriftverkehr kannste als Beweismittel gegen ihn verwenden. Sowieso würde ich dem wenn möglich ne negative Kundenbewertung reindrücken.

@Raketenbaum

Er weigert sich mir das Päckchen erneut zu schicken. Die Gefahr geht bei einer Schickschuld, die hier vorliegt, gem. Paragraph 447 I auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache an den Spediteur übergibt. Ich hab mein Soll somit erfüllt, du trägst die Gefahr. 

@SantaClauz

Das war seine Antwort.

Hallo,

stimmt die Adresse?

Lass dir ein Foto schicken.

Wenn er versicherten Versand angeboten hat, muß er sich daran halten.

Was steht auf dem Päckchen warum zurück geschickt wurde?

Wie gesagt ein Foto davon schicken lassen.

Er hatte versicherten DHL Versand angegeben für 7,40€ nach der Auktion habe ich ihn angeschrieben ob Hermes für 4,50 auch möglich wäre, dann kam von ihm: Hermes kostet 5,10€. Dann habe ich gesagt: Ok ich überweise dir dann 6.10€! Daraufhin verschickte er unversichert per DHL und meinte er hätte nie zu gesagt das er per Hermes verschickt.

@SantaClauz

warum wurde das Päckchen zurück geschickt?