darf man als pflegekraft von Angehörigen heimlich ausspioniert werden?
Hallo. .ich arbeite seit über 20 Jahren in einem Pflegeheim. Das klientel und deren Anhang erscheint mir immer schlimmer. Schon öfter ist mir aufgefallen das der Telefonhörer nicht aufliegt und am anderen Ende War eine Angehörige. Ist das erlaubt ? Kann man sich dagegen wehren ? Wir sind schon immer auf der Hut.
6 Antworten
Ich wäre mit der Antwort Strafbarkeit mal etwas vorsichtiger, wie einige Antwortgeber hier.
Der Betreute kann selbstverständlich einladen, wen auch immer er will und wie auch immer er will, dass jemand zuhört.
Solange der mitmacht ist nix mit strafbar, denn Du bist in seinem Zimmer, nicht er in Deinem.
Da Du ja weißt, dass sowas passieren kann, wäre ich eher vorsichtig, was ich von mir gebe, zumal Handys auch eingeschaltet irgendwo rumliegen könnten, wo Du sie nicht gleich findest und zudem immer kleiner werden.
Solange der Betreute mitmacht bei solch einer Aktion, kann man daran strafrechtlich jedoch nicht rütteln. Erst wenn es ohne dessen Wissen erfolgt, dann ja.
Die Überwachung von Mitarbeitern unterliegt strengen Gesetzen. Ein willkürliches Abhören und Filmen ist untersagt. Entweder in Zusammenarbeit mit Staatsanwaltschaft oder mit Erlaubnis vom Betriebsrat in begründeten Verdachtsfällen dürfte ein Unternehmer abhören und heimlich filmen. Wenn eine permanente Video Überwachung gewünscht ist, müsste jeder Mitarbeiter davon in Kenntnis gesetzt werden
Nein, das ist nicht erlaubt. Im Falle des Telefonhöhrers wird es aber schwer werden einen Vorsatz nachzuweisen.
Wenn jemand meine Angehörigen pflegen würde, würde ich eine Kamera installieren. Und das der Pflegekraft mitteilen. Soweit mein Angehöriger einverstanden ist.
Wo ist dein problem, wenn Angehörige besorgt sind? So wie es in Pflegeheimen zugeht, wundert mich das gar nicht.
Nein das ist strafbar!!!