darf man als pflegekraft von Angehörigen heimlich ausspioniert werden?

6 Antworten

Ich wäre mit der Antwort Strafbarkeit mal etwas vorsichtiger, wie einige Antwortgeber hier.

Der Betreute kann selbstverständlich einladen, wen auch immer er will und wie auch immer er will, dass jemand zuhört.

Solange der mitmacht ist nix mit strafbar, denn Du bist in seinem Zimmer, nicht er in Deinem.

Da Du ja weißt, dass sowas passieren kann, wäre ich eher vorsichtig, was ich von mir gebe, zumal Handys auch eingeschaltet irgendwo rumliegen könnten, wo Du sie nicht gleich findest und zudem immer kleiner werden.

Solange der Betreute mitmacht bei solch einer Aktion, kann man daran strafrechtlich jedoch nicht rütteln. Erst wenn es ohne dessen Wissen erfolgt, dann ja.

Das hab ich mir meist schon gedacht.  Kein Respekt vor der Pflege. ..

@Papageientrine

Das könnte daran liegen, daß viele Pflegekräfte keinen Respekt merh vor ihren Patienten haben. Wenn du dir nix zu schulden kommen läßt, kann dir das egal sein. Da kannst du sogar froh sein, wenn deine gute Pflege irgendwie dokumentiert wird.

@Papageientrine

Leider hat man das nicht, obwohl es ein echter Knochenjob ist.

Du kannst aber nicht erwarten auf der anderen Seite, dass man speziell für die Pflegekräfte einen eigenen Straftatbestand einführt, so nach dem Motto "Wer Pflegekräfte ohne Vorankündigung und notariell beurkundeter Einverständniserklärung mittels fermeldetechnischen Geräten oder Aufzeichnungsgeräten überwacht, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter 10 Jahren und öffentliche Auspeitschung....." oder sowas, geht so halt mal nicht.

Die Überwachung von Mitarbeitern unterliegt strengen Gesetzen. Ein willkürliches Abhören und Filmen ist untersagt. Entweder in Zusammenarbeit mit Staatsanwaltschaft oder mit Erlaubnis vom Betriebsrat in begründeten Verdachtsfällen dürfte ein Unternehmer abhören und heimlich filmen. Wenn eine permanente Video Überwachung gewünscht ist, müsste jeder Mitarbeiter davon in Kenntnis gesetzt werden

Frage nicht verstanden?

Nein, das ist nicht erlaubt. Im Falle des Telefonhöhrers wird es aber schwer werden einen Vorsatz nachzuweisen.

Ich habe es zufällig mal mitbekommen wie die Tochter zu ihrer Mutter gesagt hat das sie vorm klingeln immer anrufen soll damit sie uns abhören bzw mithören kann. 

Wenn jemand meine Angehörigen pflegen würde, würde ich eine Kamera installieren. Und das der Pflegekraft mitteilen. Soweit mein Angehöriger einverstanden ist.

Wo ist dein problem, wenn Angehörige besorgt sind? So wie es in Pflegeheimen zugeht, wundert mich das gar nicht.



Ich verstehe die Besorgnis,  nur bei uns geht es nicht so zu   ,  und vertrauen sollte man schon haben 

@Papageientrine

Ja, Vertrauen hatten auch die, deren Angehörige in Pflegeheimen geschlagen und entwürdigt wurden! Bis die blauen Flecken entdekct wurden.

Menno, sei doch froh, wenn Angehörige wissen wollen, wie du mit den Patienten umgehst. Sei froh, wenn das irgendwie dokumentiert wird. Als gute Pflegekraft müßtest du um eine Kamera betteln, damit dir nicht irgendwann was nachgesagt werden kann.

Nein das ist strafbar!!!

nicht aufgelegte Telefonhörer sind strafbar?