Pflegegeld Geld einkassiert und nicht weiter ausbezahlt?

3 Antworten

Das Pflegegeld bekommt der Pflegebedürftige, um seine Pflege sicherzustellen. Er kann darüber frei verfügen - z.B. eine private Pflegekraft bezahlen.

Wenn die Schwiegertochter im Haushalt hilft oder pflegt, bekommt sie nicht automatisch das Pflegegeld. Aus verwandtschaftlicher Hilfe erwächst kein Vergütungsanspruch.

Darüber muss sie sich vorher mit der Schwiegermutter einigen, ggf. einen Vertrag aufsetzen. Nur dann hat sie die Möglichkeit, das Geld notfalls einzuklagen.

Natürlich macht man üblicherweise unter Familienangehörigen keinen Pflegevertrag. Aber dann hat man auch keine Handhabe, falls der gepflegte nicht zahlt - was moralisch natürlich verwerflich ist.

Die "böse" Schwiegermutter wird sich wohl für die Zukunft eine andere Hilfe suchen müssen.

Das Pflegegeld steht rechtlich der zu pflegenden Person zu.

Was sie damit macht liegt in ihrem eigenen Ermessen, solange es sich um selbst organisierte Hilfen handelt.

Die Person die Pflegt hat keinen Rechtsanspruch auf das Pflegegeld und auch kein Anrecht auf eine extra Bezahlung durch die Pflegekasse.

Aus dem Verwandtschaftsverhältnis entsteht kein Vergütungs und oder Lohnanspruch.

Lies mal:

"Ein pflegebedürftiger Mensch ist nicht verpflichtet, das Pflegegeld an die Pflegeperson weiterzugeben. Es liegt in seinem eigenen Ermessen, was er mit dem Pflegegeld macht, wen er damit bezahlt und in welcher Höhe."

https://www.pflege-durch-angehoerige.de/pflegegrade-pflegeleistungen/pflegegeld/