Geld-zurück, wenn man im Altenheim stirbt?

7 Antworten

Das wird alles in dem Vertrag geregelt, der mit dem Heim abgeschlossen wurde.

Es kann also durchaus sein, dass Geld zurückerstattet wird.

Auskunft  21.06.2013, 13:35

Ich habe im Internet einen beliebigen Heimvertrag herausgesucht.

Dort steht:

" Stirbt der Bewohner, so endet das Vertragsverhältnis mit dem Sterbetag. Um den Angehörigen einen würdevollen Abschied zu ermöglichen, wird der Wohnraum bis max. 14 Tage nach dem Tod zur Verfügung gestellt.

Berechnet werden dann bis zur erfolgten Zimmerräumung und bei vorzeitiger Zimmerneubelegung vor Ablauf der 14 Tage- Regelung nur die Entgeltbestandteile Unterkunft (ohne Verpflegungssatz) und Investitionskosten"

http://www.awo-lollar.de/heimvertrag.pdf

Ich schätze, das wird allgemein so gereglt.

Sternenbande 
Fragesteller
 21.06.2013, 13:39
@Auskunft

Du meist also die lassen den Toten da bis 14 Tage im Mehrbettzimmer liegen?

Virginia47  21.06.2013, 13:41
@Sternenbande

Was hast denn du für Vorstellungen?

Sicher nicht. Aber der Verstorbene wird noch ein paar Habseeligkeiten haben, die die Angehörigen nicht sofort am nächsten Tag abholen müssen...

Sternenbande 
Fragesteller
 21.06.2013, 13:50
@Virginia47

Naja die paar Sachen die mal als Sterbender noch hat kann das Personal auch in 5min zusammenkramen.

Auskunft  21.06.2013, 14:20
@Sternenbande

Wir sind ja bei Deiner Frage davon ausgegangen, dass es sich um ein Heim handelt.
Und dort können sich noch einige persönliche Sachen incl. Möbel befinden.

wildeente  21.06.2013, 15:28
@Sternenbande

Hör mal,wenn Du Dir in Allem so sicher bist,warum hast Du dann überhaupt gefragt ??.Und wirst,wenn Dir Antworten der User nicht so in den Kram passen,fast verletzend ironisch? Deine Angst,das Geld nicht zu bekommen,muss ja riesengroß sein,wenn Du so gereizt und zum Teil unsachlich argumentierst? ( Du wirst nun sicher schreiben,dass es gar nicht um Dich geht,stimmts?)

Steht alles im Vertrag, der mit dem Altenheim geschlossen wurde.

Ich gehe aber davon aus, daß es keine Erstattung geben wird.

Abgerechnet wird bis zu dem Zeitpunkt, wo das Zimmer vollständig geräumt ist und dem Heim wieder zur Verfügung steht.

Sicher nicht. Im Gegenteil, es kann sogar sein das hier, ähnlich wie bei Mietverträgen, eine Kündigungsfrist seitens der Erben, wenn sie das Erbe nicht ausschlagen eingehalten werden muß. Denn mit dem Tod enden die meisten Verträge nicht.

Sternenbande 
Fragesteller
 21.06.2013, 13:43

Das glaubst du doch wohl nicht ernsthaft? Welche rechtliche Grundlage hast du denn anzuführen, dass man nach seinem Tod noch zahlungsfähig ist?

Sicher nicht.

Das Altenheim ist ein Unternehmen und zielt auf Gewinn aus. Also müssen auch Kündigungsfristen eingehalten werden.

Das Zimmer wird ja nicht ab dem Tag danach wieder vermietet...

Sternenbande 
Fragesteller
 21.06.2013, 13:37

Ist kein Altenheim, sondern ein Hospiz. Kann mir nicht vorstellen, dass es da Kündigungsfristen gibt. Oder muss man 3 Monate vor dem Tod kündigen? Was macht man dann, wenn man sich verschätzt und doch erst nach 3,5 Monaten stirbt?

Oh und ich weiss ja nicht was du für Vorstellungen hast, aber teilweise muss man in solchen Heimen wochenlang auf einen freien Platz warten. Du kannst also davon ausgehen, dass das Zimmer sofort wieder neu belegt wird.

Virginia47  21.06.2013, 13:42
@Sternenbande

Das stand nicht in deiner Frage, dass es sich um ein Hospiz handelt.

Sternenbande 
Fragesteller
 21.06.2013, 13:50
@Virginia47

Naja aber auch in ein normales Altenheim geht man doch in der Regel zum Sterben hin. Oder kennst du jemanden der da nochmal lebend raus gekommen ist?

Schnabelwal  21.06.2013, 14:07
@Sternenbande

Andererseits WENN das wirklich so wäre, dann könnte jemand auf die Idee kommen dass es ja profitabel ist wenn der Patient nicht so lange lebt...da sollten nicht so lange Daueraufträge gemacht werden dürfen. Wenn das Zimmer die Woche drauf wieder belegt würde, würde das Hospitz doppelt verdienen, oder?

wildeente  21.06.2013, 15:00
@Sternenbande

Man geht doch nicht in ein Altenheim zum Sterben! Was hast Du denn für merkwürdige Vorstellungen???Es gibt viele alte Menschen,die nicht mehr so sehr rüstig sind,deshalb lieber Hilfe beanspruchen bzw. möchten,aber noch lange nicht an´s Sterben denken.Es gäben hier noch viele Beispiele aufzuführen;sehe aber keinen Sinn darin.Wenn Deine Aussage nicht so befremdlich wäre,hätte ich lachen müssen.Das sagt Dir eine Examinierte Altenpflegerin,welche 30 Jahre im stationären Dienst tätig war.Trotzdem L.G.

Sternenbande 
Fragesteller
 21.06.2013, 16:08
@wildeente

Doch. In diesem Fall kam die Bewohnerin zum Sterben dorthin. Zu hause wäre sie gleich gestorben, da sie ja nichtmal alleine essen oder trinken kann, das wäre rechtlich nicht möglich gewesen und im Krankenhaus wurde sie irgendwann entlassen, da man dort die Leute nur da behält, wenn man noch was tun kann.

wildeente  21.06.2013, 16:17
@Sternenbande

Ja aber,Sternenbande < in DIESEM FALL>. Du kannst das doch nicht sooo verallgemeinern !

Tigerkater  21.06.2013, 16:59
@wildeente

So etwas kann man nun wirklich nicht verallgemeinern. Ich betreue alte Damen und Herren im Altenheim teilweise über 5 Jahre und das sind keine Ausnahmen. Ein Hospiz, das ist in der Regel eine Sterbebetreuung.