Darf man als 15 jähriger Taschenmesser zur Selbstverteidigung tragen?

14 Antworten

Wenn ich richtig informiert bin, darf man ein Taschenmesser mit sich tragen, dessen Klinge nicht länger ist, als die Breite der Handfläche des Trägers.

Aber zur Selbstverteidigung? - Da wäre ich an Deiner stelle vorsichtig. Wohnst du in einer so schlimmen Gegend, dass du Konflikte nicht anders lösen kannst?

Ich würde dir zu einem Selbstverteidigungskurs raten. Judo oder so. - Das geht ohne Waffen und ist effektiver als ein Taschenmesser.

Wenn ich richtig informiert bin, darf man ein Taschenmesser mit sich tragen, dessen Klinge nicht länger ist, als die Breite der Handfläche des Trägers.

Für das Führen von Klappmessern gibt es keine Obergrenze in der Klingenlänge, die gibt es nur für Messer mit feststehender Klinge. Aber auch da sind es keine Handbreiten-, Fingerlängen- oder ähnliche biologischen Maße, sondern 12 Zentimeter. Warum sollte Dir ein Messer verboten sein, was mir erlaubt ist, nur weil Deine Hand ein wenig schmaler ist als meine (oder andersherum, weiß ja nicht, was Du für Hände hast – verstehst aber sicher was ich meine).

Hallo,

Leute, ihr seht einfach zu viele Krimis oder irgendwelche Heldenepen. Wenn man den Fragestellern und Antwortgebern alleine hier bei GF glauben würde, wäre mindestens jeder zweite Einwohner dieser Republik so wichtig, dass er gefährdet sein würde.

Das ist doch Bullshit!

In Deutschland steht nicht an jeder Ecke ein gedungener Killer, ein Räuber, ein Dieb, ein Vergewaltiger und die meisten Leute sterben krankheitsbedingt im Krankenhaus oder in ihren Betten, aber nicht auf staubigen Straßen bei einem Messerkampf.

Seid ihr so schwach (mental und physisch), dass ihr eure Jungmännchenphantasien nur durch das Tragen einer Waffe (vielleicht als Penisersatz?) ausleben könnt?

Normale Taschenmesser sind vor dem Gesetz Werkzeuge. Da gibt es keine Altersbeschränkung. Jedoch gibt es Einschränkungen was man führen darf und was nicht, unabhängig vom Alter.

Davon abgesehen ist ein Messer zur Selbstverteidigung die schlechteste Wahl die du treffen kannst. Ist der Angreifer auch bewaffnet, dann sind die Risiken viel zu groß. Das ist nicht so wie in Filmen oder Videospielen! Auch Profis wie Personenschützer tun alles um einen Messerkampf zu vermeiden, da auch für sie das Risiko nicht abschätzbar ist. Messerkämpfe und die daraus resultierenden Verletzungen sehen in der Realität ganz anders aus...

Ist der Angreifer unbewaffnet, dann darfst du dich u.U. zwar auch mit einem Messer wehren, aber wie willst du später den Richter überzeugen, dass du das Opfer warst? Schließlich bist du die Person gewesen, die "ausgerüstet" erschienen ist. Unterschätze das nicht. Dein Leben und auch du selbst würdest großen Schaden nehmen, müsstest du für ein paar Jahre in den Bau.

Nimm stattdessen ein Pfefferspray!

Pfefferspray darf in Deutschland von Privatpersonen nur in Form von sogenannten Tierabwehrsprays besessen und geführt (Führen = griffbereit in der Öffentlichkeit bei sich tragen) werden. Damit unterliegen sie nicht dem Waffenrecht und dürfen auch von Minderjährigen besessen und geführt werden. Auf diesen Sprays muss drauf stehen, dass der Einsatz nur gegen aggressive Tiere erlaubt- , aber gegen Menschen verboten ist. Denn Pfefferspray hätte für den Einsatz gegen Menschen an Tieren getestet werden müssen. So wie CS oder CM Gas seiner Zeit. Als Pfefferspray nach Deutschland kam, waren aber solche Tierversuche schon verboten. Die Polizei darf es dennoch einsetzen, da sie nicht dem Waffenrecht unterliegt.

Bei Notwehr darf man es aber auch als Privatperson einsetzen. Denn bei Notwehr werden an sich strafbare Handlungen nicht mehr strafbar. Es ist z.B. verboten jemanden mit der Faust ins Gesicht zu schlagen. Bei Notwehr aber, ist es erlaubt. So auch der Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen.

Händler verkaufen solche Sprays aber erst an 14, oder 18 jährige Personen. Einfach um eventuellen Ärger mit den Eltern zu vermeiden, die fast jeden Kauf ihrer noch nicht voll geschäftstüchtigen und minderjährigen Kinder rückgängig machen können.

Pfefferspray ist nicht mit CS Gas Spray zu verwechseln. Das Zeug unterliegt dem Waffenrecht und ist daher problematischer (ab 14 und bei öffentlichen Veranstaltungen verboten). Auch wirkt es nicht so gut wie Pfefferspray, bei gleichzeitigem Risiko von Langzeitschäden bei der getroffenen Person. Allergiker oder Asthmatiker allerdings können ersticken, egal welchen Reizstoffen sie ausgesetzt werden. Das ist auch schon oft genug passiert.

Bei Demonstrationen sind alle Gegenstände verboten, die dazu geeignet sind sich einer Festnahme zu entziehen. Also auch Pfefferspray, obwohl es sich um keine Waffe handelt. Auch muss man auf die jeweiligen Hausordnungen achten. In Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden können diese Sprays auch verboten sein. Das entscheidet immer der Besitzer. Das hat dann aber in der Regel keine Strafanzeige zur Folge, eher ein Hausverbot.

Notwehr mit Pfefferspray:

Man muss sich sicher sein, dass ein widerrechtlicher Angriff auf einen selbst, oder auf eine andere wehrlose Person unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert. Hat man sich entschlossen zu handeln, dann droht man nicht erst mit dem Spray, sondern man zieht es und sprüht sofort. So kann einem niemand das Spray aus der Hand schlagen. Wenn dem Angreifer Augen, Nase und Mund brennen, ohne dass er weiß warum und was passiert ist, dann hat man alles richtig gemacht. Danach Abstand zum Angreifer vergrößen. Ist er hilflos ist man verpflichtet erste Hilfe zu leisten und 112 anzurufen. Ansonsten die Flucht antreten. Denn Pfefferspray hält nicht jeden auf, aber es erhöht die eigenen Fluchtchancen.

Es gibt verschiedene Sprays mit unterschiedlich hoher Wirkstoffkonzentration, unterschiedlicher Größe und welche die einen Strahl, eine Wolke oder ein Gel versprühen. Ich würde den flüssigen Strahl bevorzugen. Man hat eine etwas höhere Reichweite und der Strahl ist windstabiler.

Später diese Situation eventuell einem Richter glaubhaft zu machen kann sehr wichtig werden. Daher Zeugen suchen wenn es geht und sich eine Gedächtnisnotiz mit dem genauen Tathergang anfertigen. Auch wenn man glaubt alles richtig gemacht zu haben, kann das ein Richter immer noch anders sehen.

Sehr ausführliche und gute Antwort, mit einer klitzekleinen Einschränkung:

Pfefferspray ist nicht mit CS Gas Spray zu verwechseln. Das Zeug unterliegt dem Waffenrecht und ist daher problematischer (ab 14 und bei öffentlichen Veranstaltungen verboten).

Bei öffentlichen Veranstaltungen sind nicht nur Waffen nach dem Waffengesetz verboten, sondern so ziemlich alle gefährlichen Gegenstände. Fahrtenmesser sind z.B. eindeutig keine Waffen, auf einer öffentlichen Veranstaltung aber ganz klar verboten. Ebenso verhält es sich natürlich auch mit einem Tierabwehrspray, geht man auf die Kirmes, zu einem Fußballspiel, auf eine Demonstration oder zu einer anderen öffentlichen Veranstaltung sollte man das Pfefferspray lieber zuhause lassen.

@oliberlin

Gibt es dazu eine belastbare Quelle?

@FloTheBrain

Ja, § 2 Abs. 3 Versammlungsgesetz:

Niemand darf bei öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen Waffen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind, mit sich führen, ohne dazu behördlich ermächtigt zu sein. Ebenso ist es verboten, ohne behördliche Ermächtigung Waffen oder die in Satz 1 genannten Gegenstände auf dem Weg zu öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen mit sich zu führen, zu derartigen Veranstaltungen hinzuschaffen oder sie zur Verwendung bei derartigen Veranstaltungen bereitzuhalten oder zu verteilen.
@oliberlin

... und für mich klingt das eben nach Demonstrationen, die dort geregelt werden und nicht nach öffentlichen Veranstaltungen. Will (oder muss) man bei der Ordnungsbehörde eine Veranstaltung anmelden, dann findet immer eine Unterteilung statt:

  1. Öffentliche Veranstaltungen (Waffenverbot)

  2. Versammlungen, Aufzüge, Demonstrationen (Verbot von allen Gegenständen, die dazu geeignet sind sich einer Festnahme zu entziehen).

So interpretiere ich das ;-)

Ich würde sagen, dass ein kleines Messer nicht schlimm ist, aber wenn es etwas größer ist,solltest du warten bis du 18 bist... und hol es besser nicht in einem Laden oder ein Geschäft,da der Verkäufer sowas nicht gern sieht

MFG: Leon Hammermeister

Ein Taschenmesser?

Meinst Du so was wie das bekannte Schweizer Offiziersmesser? Das darfst Du überall führen, da es als Werkzeug und nicht als Waffe gilt - aber bis Du das aufgeklappt hast, hat dich dein Gegner schon weichgeklopft.

Andere Messer sind entweder komplett verboten (z.B. Butterfly- oder Faustmesser) oder gelten als Waffen und sind damit für Minderjährige verboten.

Was genau erlaubt und verboten ist, findest Du im WaffG: http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/