Darf JobCenter komplette Leistung kürzen

6 Antworten

Ich würde mal ganz fix da hingehen und persönlich mit denen reden.So geht das ja nicht.

Verstößt der ALG II-Bezieher gegen bestimmte Pflichten, muss er mit der Verhängung von Sanktionen (Strafmaßnahmen) rechnen. Das Gesetz hält in § 31 SGB II einen ganzen Katalog von infrage kommenden Sanktionsmitteln bereit. Sie richten sich nach der Art und Schwere der Pflichtverletzung, die dem Leistungsempfänger zur Last gelegt wird. Als Folge können sie zu Kürzungen der ALG II-Leistungen, aber auch zu ihrem völligen Ausschluss führen.

Problematisch dabei ist, dass bereits die geringste Kürzung der Hartz IV Leistungen den Hilfebedürftigen unter das Existenzminimum setzt.

Wichtig: Zwar haben Jobcenter einen gewissen Ermessensspielraum bei der Verhängung von Leistungskürzungen, dennoch muss dieser eineschriftliche Rechtsforlgenbelehrung vorangehen. Es reicht nicht aus, wenn der Sachbearbeiter schreibt, dass bei Pflichtverletzungen Sanktionen drohen. Die Belehrung zu den Rechtsfolgen muss je Einzelfall konkret, verständlich und ausreichend begründet erfolgen. Ansonsten ist die Verhängung von Strafen nichtig und der Leistungsbezieher sollte Widerspruch gegen den Sanktionsbescheid einlegen.

Ja, sie dürfen bis zu 100% kürzen. Ich finde es eine Sauerei, aber es ist eben so.

Kläre das schnellstmöglich auf. Anrufen usw. Welche Unterlagen fehlen, sag, dass du es umgehend einreichen wirst. Dann sollten auch die Sanktionen wegfallen. Danach kannst du immer noch nachhaken warum du evtl. die Briefe nicht bekommen hast. Die Ausgangspost muss dort genau wegen solcher Fragen sauber dokumentiert werden.

augsburgchris  16.04.2015, 16:41

Wird sie aber nicht.

Cosmicchaos  16.04.2015, 16:42
@augsburgchris

ja, leider. Aber die Beweispflicht in solchen Dingen sollte ja beim Sachbearbeiter liegen. Leider wird kaum ein Harz IV Empfänger auf die Idee kommen dagegen zu klagen.

Die Frage wäre, ob das JobCenter überhaupt für dich der richtige Anlaufpunkt ist. Mit einem einjährigen Kind stehst du dem Arbeitsmarkt ja gar nicht wirklich zur Verfügung. Da wäre wohl eher das originäre Sozialamt zuständig. Die Leistungen sind die gleichen. Da ist die Hilfe aber anders organisiert.

Das JobCenter ist damit sichtlich überfordert.

Wenn Du U25 bist, kann Dir die Leistung komplett versagt werden. Aber zumindest Lebensmittelgutscheine musst Du bekommen.

Mein Vorschlag: Nimm alle Unterlagen, die Du eingereicht hast, in Kopie noch einmal mit ins Jobcenter - manchmal verschwinden Unterlagen im Nirwana.