unwissentlich fehlende Unterlage - Exmatrikulation?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der eigene Studienabbruch selbst bedeutet ja primär keine Exmatrikulation, sondern ledigilich die Beendigung des Studiengangs. Nur durch die abgeschlossene Exmatrikulation insgesamt an der eingeschriebenen Hochschule wäre eine neue Immatrikulation möglich gewesen. Falls Du also die erste Immatrikulation nicht beendet hattest, als Du Dich erneut einschriebst, ist die zweite Einschreibung ungültig. Sofern es sich dabei nur um ein Versehen handelt, kann das je nach Studienordnung (in der Studentenkanzlei vorstellig werden!) wohl auch unproblematisch geheilt werden. Handelt es sich allerdings um ein größeres Problem als eine simple Überschneidung von ein paar Tagen, brauchst Du ggfs. einen Anwalt, wenn Du der Zwangsexmatrikulation und damit dem Abbruch des Studiums entgehen willst.

Ah Dankeschön. Das abgebrochene Studium liegt schon ein Jahr zurück, somit auch die Exmatrikulation, es gibt also keine Einschreibungsüberschneidungen.