Darf jemand trotz meines Verbotes Fotos von meinem Hund online stellen?

4 Antworten

Für mich klingt die Story ziemlich nach Zicken-Gehabe. Kann es sein, dass die Cousine für deine Familie vielleicht ganz normal ist und nur du diejenige bist, die da ein Riesen-Problem draus macht? Denn scheinbar hat deine Familie ja nichts gegen deine Cousine, sonst würde sie ja nicht ständig auf Besuch kommen und deinen Hund dann zum spazieren anvertraut bekommen.

Wie schon gesagt wurde und du selbst schon recherchiert hast, handelt es sich bei Tieren nicht um etwas, das ein Bildrecht besitzt, sondern eine Sache. Und das Bildrecht ist ganz unabhängig davon, wer diese Sache besitzt.

Wenn sie also Fotos beim Spazieren gehn oder auch bei dir zuhause eingeladen macht, kann sie die auch ohne Probleme posten. Dagegen kannst du rein garnichts tun. Und selbst wenn, müsstest du dir erstmal nen Anwalt besorgen. Klingen 1000-2000€ für dich für machbar? Dann gönn dir.

Wenn es dich so arg stört, gibts aber auch ne ganz einfache Lösung. Zieh von zuhause aus, besorg dir deine eigene Wohnung, kümmere dich alleine um den Hund und lade deine Cousine niemals zu dir ein. 🤷‍♂️

Dass Deine Cousine Photos von Deinem Hund macht, ist mir persönlich relativ schnuppe. Selbst wenn sie in den asozialen Medien so tut, als sei es ihr Hund, kann Dir das egal sein. Das ist Zickerei und womöglich auch Provokation.

Was für mich nicht funktionieren würde, ist, dass sie mit dem Hund Gassi gehen kann.

  • Mit meinem Hund geht nur jemand Gassi, den ich dazu ermächtigt habe.
  • Den fasst auch niemand an, dem ich das nicht erlaubt habe.

Hier gilt es also, ein grundlegendes Gespräch mit Deinem Vater zu führen, in dem Du ihm klarmachst, dass Du das nicht willst und auch nicht hinnehmen wirst. Solltet Ihr hierbei nicht zu einem Konsens kommen, dann müsstest Du so konsequent sein, den Hund nicht mehr bei ihm zu lassen. Dein Vater ist übrigens auch die Person, die Deiner Cousine untersagen kann, in seinem Haus und Garten Photos zu machen, wenn Du nicht dabei bist. Und selbstverständlich kann er das auf Aufnahmen vom Hund beschränken.

Wenn Du das regeln kannst, ist der Rest also automatisch erledigt.

Also: Neues Halsband kaufen und dem Hund anziehen, wenn er das nächste Mal zu Papa kommt. Dann kannst Du sehen, ob es sich um neue oder alte Photos handelt, wenn mal wieder eines online erscheint.

Woher ich das weiß:Hobby

Aus rechtlicher Sicht darf sie keine Fotos machen von Dingen die ihr nicht gehören. Das Persönlichkeitsrecht gilt sowohl für Personen als auch deren Besitz, heißt auch deren Haus, Garten, Deko und eben auch Haustiere. Theoretisch!

Wenn es Bilder für den Privatgebrauch sind, ist es eine Grauzone. Wenn man Geld mit den Bildern macht oder sie anderen zugänglich macht, ist es verboten, außer das Tier oä ist nur "Beiwerk" oder Teil einer Gruppe oder es gibt keinen Hinweis auf die Identität der Person / des Besitzers. Am besten man hat das (vorzugsweise schriftliche) Einverständnis der Person / des Besitzers.

Ich hab mal ein paar genauere rechtliche Auszüge für dich:

Tiere sind bekanntermaßen keine Menschen. Zwar sind Tiere auch keine Sachen, werden aber wie solche behandelt. So steht es in § 90a BGB. Dies bedeutet, die Gesetzesparagraphen, in denen es um Sachen, also eigentlich nur körperliche Gegenstände nach § 90 BGB, geht, gelten weitestgehend auch für Tiere. Als Pendant zum “Model-Release” wird bei Sachen und Tieren teilweise ein “Property-Release” durch den Eigentümer, bzw. Rechteinhaber, benötigt.

Aber:

Allein das Eigentum an einer Sache gibt somit noch kein Recht, eine Ablichtung und eine spätere Verwertung der Fotos zu verbieten. Das OLG Köln (aaO.) begründet dies damit, dass "[…]im Grunde nahezu jede Anfertigung von Fotografien unmöglich [wäre]. Denn irgendetwas in fremdem Eigentum wird sich auf fast jedem Bild finden."
Auch das OLG Brandenburg argumentiert ähnlich und führt in seiner Pressemitteilung aus: "Anderenfalls wäre risikofreies Fotografieren und Filmen nur noch in den eigenen vier Wänden und auf hoher See möglich. Wer nicht wolle, dass sein Eigentum fotografiert werde, könne den Zugang dazu verbieten und Vorkehrungen dagegen treffen, dass es gesehen werde."
Diese Entscheidungen sind aufgrund der Nähe zur Praxis vor allem von Fotografen zu begrüßen. Grundsätzlich bedarf es daher keiner Zustimmung des Eigentümers. “Herrenlose” Tiere, also Tiere die keinen Eigentümer haben, dürfen demnach erst recht fotografiert werden. Wie immer heißt es jedoch: die Ausnahme bestätigt die Regel.

Jedoch:

Im Einzelfall ist zu beachten, dass bei der Herstellung der Aufnahmen keine Persönlichkeitsrechte des Eigentümers verletzt werden dürfen. Denn wie sich aus den genannten Entscheidungen ebenfalls folgern lässt, ergibt sich etwas anderes, wenn man für die Anfertigung einer Fotografie in Persönlichkeitsrechte des Eigentümers, wie z.B. in das Hausrecht und / oder die Privatsphäre des Eigentümers der Sache / des Tieres, eingreifen muss.
(...) Auch der BGH stellte bereits in seiner „Schloss-Tegel“- Entscheidung (GRUR 1975, 500) fest, dass es zumindest im Fall der Verwertung der Bilder, die unter Verletzung des Hausrechts entstanden sind, einer Einwilligung durch den Eigentümer, bzw. des Rechteinhabers, bedarf. Denn der Hausrechtsinhaber muss Aufnahmen auf seinem Grundstück gegen seinen Willen nicht hinnehmen (vgl. OLG München, AfP 1992, 78, 80).
(...) Vom Grundsatz her gelten die gemachten Ausführungen auch für Tierfotos. Dies hat zur Folge, dass man sich eine Fotografiererlaubnis einholen sollte, wenn man sich auf einem fremden Grundstück befindet und die Tiere auf diesem Grundstück fotografieren möchte.

Fazit:

Solange das Tier alleine oder “in freier Natur” an öffentlichen Plätzen abgelichtet wird, ergeben sich prinzipiell keine Ansprüche des Eigentümers. In aller Regel ist daher aufgrund des Grundsatzes “Kein Recht am Bild der eigenen Sache / des Tieres” keine Fotografiererlaubnis einzuholen, sofern nicht in ein Persönlichkeitsrecht des Eigentümers bzw. Rechteinhabers eingegriffen wird. Es kann sich jedoch um ein noch so schönes Motiv handeln – im Zweifel kostet vorheriges Nachfragen weit weniger, als eine nachhaltige Auseinandersetzung vor Gericht.

https://www.rechtambild.de/2010/08/tierfotos-ein-recht-am-bild-des-eigenen-tieres/

Details zum Thema "Model-Release” / “Property-Release”:

So sollte sowohl vereinbart werden in welchem Medium die Bilder verwendet werden dürfen, als auch ob dies in jedem beliebigen Kontext oder nur für bestimmte Zwecke geschehen darf. Ebenfalls kann vereinbart werden, ob es eine zeitliche Einschränkung der Nutzung geben und/oder die Nutzung exklusiv geschehen soll. Je genauer die Art und der Umfang der Nutzung beschrieben werden, desto weniger Streit kann es im Nachhinein um eine womöglich ungewollte Nutzung geben. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass sich mit dem Umfang der Angaben die Verständlichkeit verringert.

https://www.rechtambild.de/2010/06/rechtliche-fragen-rund-um-das-model-property-release/

So ... das alles verwirrt mich nun selber etwas :D So wie ich es verstehe, darf deine Cousine Bilder machen von deinem Hund, solange er nicht auf deinem Grundstück ist, nicht seine Marke zu erkennen ist und er nur auf einer Wiese zb rumtollt. Richtige Fotosessions oder Porträtfotografie mit dem Hund wären meines Verständnisses nach nur erlaubt, wenn sie dein Einverständnis hat für die Veröffentlichung. Ich hoffe meine Antwort hilft dir etwas und verwirrt dich nicht nur noch mehr ...

Auf jeden Fall würde ich dem Vater und der Cousine aber klipp und klar sagen das diese Fotos und erst Recht deren Veröffentlichung gegen deinen ausdrücklichen Willen sind und es ein hohes Maß an Unverschämtheit und eine Beleidigung für dich darstellt. Schrei dabei nicht rum, bleib ruhig, sieh ihnen direkt in die Augen.

Ich finde es nicht in Ordnung was sie macht weil es ist ja dein Hund und ich würde was vorschlagen was nur ein Tipp ist führe ein Gespräch mit deiner ganzen Familie

Ich würde es so machen das ihr sagt jeder hört auf jeden und wer nicht hört auf 2 Verwarnungen hat erstmal Hausverbot also das man nicht zum Hund geht der Hund merkt das ihr euch nicht so mögt ich habe selber einen und ich habe damit bissl Erfahrung auch wenn ich 15 bin auf jeden Fall haben wir das so gemacht mit meiner Freundin weil die sowas auch Mal gemacht hat und wir konnten uns gut drauf einigen. Versuche es einfach Mal ein Versuch ist es ja wert und wenn die nicht aufhört gibt es noch die Möglichkeit bei der Polizei Anzeige zu machen aber das ist nur ein Vorschlag ich will dir ja schließlich helfen:)

Ich hoffe es hat dir geholfen.

Liebe Grüße Victoria457