Darf in der Erbe stehen, wer die Erbkosten bezahlt?

8 Antworten

Nein, so wie du fragst, kann der Erblasser es nicht bestimmen.

Z.Bsp. kann er nicht bestimmen, dass Erbe B die Kosten für den Grundbucheintrag trägt, wenn Erbe A das Grundstück geerbt hat.

Er kann aber schon bestimmen, dass bestimmte Kosten, von einem bestimmten Erbe übernommen werden sollen, aber dieser Erbe muss das Erbe ja nicht annehmen...

Wenn also in einen Testament so etwas festgehalten ist, dann sollte das geprüft werden, ob diese Bestimmungen rechtlich in Ordnung sind. Nicht alles, was in einem Testament steht, muss auch so erfüllt werden.

In ein Testament kann der Ersteller schreiben was er will, damit ist aber noch nicht geklärt, ob alles so umgesetzt wird oder werden kann.

Wenn A ein pflichtteilsberechtigter Erbe ist und über das Testament weniger wie seinen Pflichtteil erhält: wird er sich seine Entscheidung überlegen können.

Bist du ein Erbe: könntest du mit dem Testament und ungefährer Kenntniss des Nachlasswert zum Anwalt. Sofern du dieses Testament erstellen willst, solltest du dich auch von einem Anwalt beraten lassen, sofern dir wichtig ist, dass auch tatsächlich alles so geschieht, wie du es dir vorgestellt hattest.

Grundsätzlich bestimmt der Erblasser, wer was bekommt, Die Kosten würden normalerweise dann im Verhältnis aufgeteilt.

Er könnte aber auch bestimmen, dass z.B. der mit dem höchsten Betrag die gesamten Kosten trägt.

Von den Bestattungskosten ist ja gar nicht die Rede. Die könnten ja bereits das gesamte Erbe aufzehren.

Er kann reinschreiben was er will, aber..

wäre ich A, würde ich das Erbe ausschlagen, dann muss der zahlen, der das Erbe annimmt.

der Erblasser selbst wäre dann ziemlich mies. So eine Beerdigung ist mehrere Tausend Euro teuer.

Von Experte tinalisatina bestätigt

Grundsätzlich ja....

Es könnte jedoch Einschränkungen geben, wenn Person A zu pflichtteilsberechtigten Personenkreis gehört