Lebenslanges Wohnrecht Mietfrei?

2 Antworten

Ich komme noch einmal auf Deine Frage zurück und gebe zu bedenken: Selbst wenn Deine Mutter sich bereit erklärt einen Mietvertrag zu unterschreiben, heißt das ja nicht, dass sie die vereinbarte Miete auch zahlt. Raus klagen kannst Du sie dann ja nicht wegen Wohnrecht. Auf den gesamten Kosten bleibst Du also sitzen.

Lebenslanges Wohnrecht ist O.K., aber es muß natürlich nicht mietfrei sein. Steht über Mietkosten nichts im Testament? Frag doch mal bei dem Notar nach, der das Testament beurkundet hat. Mit den monatl. Mieteinnahmen kannst Du die entsprechenden Gebühren bezhlen. Instandhaltung und Reparauren gehen immer zu Lasten des Eigentümers, ist ja auch in Deinem Interesse, daß das Haus nicht verfällt. Die Umschreibung im Grundbuch erfolgt nach Übernahme des Erbes, der Notar oder Anwalt beantragt das nach Erhalt Deines Antrages.Das kann einige Monate dauern, je nach Größe des Wohnortes sind die Grundbuchämter seeeeehr langsam.