Testament in den USA gültig?

6 Antworten

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Natürlich, damit ein Testament durchgesetzt wird muss der begünstigte sich weder im Land aufhalten noch Staatsbürger sein. Allerdings sollte man immer jemanden zur Interessenvertretung ( beispielsweise einen Anwalt ) im jeweiligen Land haben ob jetzt in der USA oder in DE.

Wo die Person lebt, ist irrelevant. Probleme kann es nur bei der Abwicklung geben und oft zehrt das auch den Nachlass auf.

In der Schweiz und wohl auch in Deutschland gibt es einen sogenannten Pflichtteil, der an die Ehefrau und an die Kinder vererbt werden muss. Du kannst nur über einen gewissen Teil des Vermögens frei verfügen.

Feldjaeger7 
Fragesteller
 19.04.2022, 12:18

Wenn jedoch keine Ehepartner oder Kinder existieren, wäre das möglich? War auch lediglich ein Beispiel, es geht nur darum ob man Staatsbürger der USA als Erben ernennen kann.

diderot2019  19.04.2022, 12:20
@Feldjaeger7

Ich denke, dann sollte das möglich sein. Schwierig wird es allenfalls für den Erben. US Amerikaner müssen nachweisen, dass sie alles korrekt versteuern. Sonst wird ihnen keine Bank das Geld überweisen.

DisturbedDin752  19.04.2022, 12:20

Das ist so erstmal richtig allerdings kannste in Deutschland zumindest deine Kinder enterben

Ranzino  19.04.2022, 12:28
@DisturbedDin752

auch die kannst nicht völlig enterben; sofern sie dir nicht nach dem Leben trachten u.ä. krasses Missverhalten an den Tag legen.

Ranzino  19.04.2022, 13:50
@DisturbedDin752

nun ja, der Webartikel sagt eigtl. auch nix anderes und Pflichtteil entziehen ist nur in Extremfällen statthaft.
das Argument "Grober Undank" ist dabei recht regelmäßig vor Gericht angreifbar und da der Erblasser ja bereits tot ist, kann er nix mehr ändern am Testament und der Pflichtteil geht doch noch durch.

DisturbedDin752  19.04.2022, 13:52
@Ranzino

Ja das mag sein ich wollte halt nur sagen das man theoretisch frei über den Erbteil entscheide kann. Vom realen hab ich keine Ahnung

sergius  19.04.2022, 18:23

Nach deutschem Erbrecht ist die Antwort nicht richtig, jedenfalls begrifflich: Der Pflichtteilsanspruch setzt voraus, dass ein Abkömmling oder/und der Ehepartner sowie unter bestimmten Voraussetzungen die Eltern des Erblassers testamentarisch enterbt worden sind, also gerade nach dessen Willen nicht erben sollen. Diese Pflichtteilsberechtigen können - aber nur als Geldanspruch - von den vom Erblasser eingesetzten Erben einen Betrag verlangen und gerichtlich durchsetzen, der der Hälfte des Wertes entspricht, den sein gesetzlicher Erbteil hätte, wenn er nicht enterbt worden wäre. Ein Beispiel: Wenn ein Kind des Erblassers einen gesetzlichen Erbteil von 1/4 hätte. könnte es von dem/n Erben die Hälfte davon, also 1/8 des Gesamtwertes des Nachlasses, verlangen, wenn der Elternteil als Erblasser es testamentarisch von seiner Erbfolge ausgeschlossen hätte (was auch allein dadurch geschähe, dass der Erblasser seinen Nachlass anderen Personen zuwendet, ohne ausdrücklich zu bestimmen, dass Kind X. enterbt sein solle.

Ja klar und wenn kein Testament vorhanden ist, gilt das Erbrecht des Landes dessen Bürger der Verstorbene war. Bei einem deutschen Staatsbürger würden, falls es noch Ehefrau und Kinder gibt, diese einen Pflichtteil erhalten.

Klar ist das gültig. Das Testament muss dann natürlich auch gefunden werden.
Es können pflichterben ihren Anteil einklagen.