Darf ich Wohnung an Familienangehörigen (Hartz4-Empfänger) vermieten?

8 Antworten

Wenn du die gleiche Miete wie vorher bekommst, durch Überweissung spricht nix dagegen der neue Mieter soll sich halt mit den Daten bei der ARGE Infomieren, befor der Mietvertrag unterschrieben ist.

(Urteil Bundessozialgericht 03.03.2009, B 4 AS 37/08 R: Bei Vermietung unter Verwandten sind ebenfalls die nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II angemessenen Unterkunftskosten zu zahlen. Bei Verdacht auf überhöhte Unterkunftkosten bietet § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II den erforderlichen Schutz.)-

Du kannst an den Vater vermieten. Die Miete muss nach den lokalen Richtlinien des Jobcenters/ Trägers (!) "angemessen" sein. Er wird aber vom Jobcenter keine Zustimmung zum Umzug erhalten, wenn der Umzug nicht erforderlich ist -und ohne Zustimmung umzuziehen hat für ihn unter Umständen Nachteile. Schau mal hier rein: http://hartz.info/index.php?topic=24.0

Selbstverständlich darfst du das. Dein Vater sollte aber, insofern er z.Zt. anderswo zur Miete wohnt, dazu die Zustimmung des Jobcenters einholen. Vorausssetzung ist dabei seitens des Jobcenters, dass die Wohnung und deren Kosten angemessen sind. Die müssten ihm dann bei Zustimmung den Umzug und alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten erstatten. Das wiederum müsste auch beantragt werden.

Ja sicher! Wenn Du ordentlicher Vermieter und er ordentlicher Mieter ist. Mit Mietvertrag und allem drum und dran. Zur ortsüblichen Miete. Dann spricht nichts dagegen. Alles muss den gewohnten Gang nehmen, wie bei einem anderen Vermieter. Mit Genehmigung durch die Arge und allem pie pa po.

Du darfst die Wohnung an ihn vermieten wenn sie der vorgesehenen Größe entspricht und dem finanziellen Rahmen nicht übersteigt.

Dann dürfte das eigentlich kein Problem sein...