vermieten Immobilienmakler auch an Hartz-4 Empfänger?

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Wenn eine Wohnung dabei diet und ihm gefällt, soll er sich bewerben. Ich arbeite selbst gelegentlich bei einem Makler mit, und das läuft i.d.Regel völlig problemlos - kommt halt immer auf den persönlichen Eindruck an.

Das Amt übernimmt nicht nur die Miete und die Kaution, sondern auch die Provision für den Makler.

Allerdings muss der H4-Empfänger mit dem Amt vorher klären, ob und was die an Miete übernehmen.

Für den Vermieter ist es immer beruhigend, wenn die Miete direkt vom Amt überwiesen wird. Das kann man ohne weiteres vereinbaren.

Das Amt will den Mietvertrag meistens vorher sehen, aber das geht dann auch schnell und wenn das Amt ok sagt, dann ist alles paletti!

Das ist grundsätzlich richtig.

Leider ist es regional sehr unterschiedlich. Das scheint bei Euch in der Region/Kommune gut zu klappen. In manchen ist es leider fast unmöglich und versperrt den Bedürftigen so den Zugang zu einem grossen Teil des Wohnungsmarkts.

@OnkelBerni

zur Not den Leiter der ARGE einschalten! hilft (fast) immer

"Das Amt übernimmt nicht nur die Miete und die Kaution, sondern auch die Provision für den Makler."

Was ist denn das für ein selten dummer Schmus! Provision wird nur in ganz seltenen Ausnahmefällen übernommen und fast nur nach gerichtlichen Auseinandersetzungen.

@derdorfbengel

Sorry, dem muss ich widersprechen. Ich arbeite selbst bei einem Makler gelegentlich mit. ES gab noch nicht einmal Probleme mit der Provision von der Arge an den Makler, noch nie!

Makler vermieten überhaupt nicht. Sie vermitteln nur, denn sonst wären sie Hausverwalter !

Manche Vermieter nehmen durchaus gerne Hartz 4-Empfänger auf, weil da die Miete vom Amt gesichert ist.

Wenn es keine Wohnungen ohne Provision gibt, dann frage das Jobcenter, ob sie die nicht auch übernehmen können.

Makler vermieten überhaupt keine Wohnungen. Dann hätten sie nämlich keinen Provisionsanspruch. Sie vermitteln nur zwischen Vermietern und potentiellen Mietern. Makler-Courtage wird durch die ARGE nur in ausgesprochenen Ausnahmefällen übernommen. Z. B. eine kinderreiche Familie findet trotz umfassender Bemühungen keinen geeigneten Wohnraum. Diese eigenen Bemühungen müssen nachgewiesen werden.

Wenn du wissen willst, ob die ARGE Makler-Provisionen übernimmt: ja, aber nur in extrem seltenen Ausnahmefällen (z.B. bei Obdachlosigkeit und vergeblicher Wohnungssuche).

ich kenne das anders...?

@Raimund1

Kann sein, dass du das anders kennst, denn Wohnungsbeschaffungskosten sind kommunale Angelegenheit und ich will nicht ausschließen, dass es in einigen reichen Kommunen locker gehandelt wird.
Für den Rest - wie bspw. Hamburg - gilt jedoch:
Wohnungsbeschaffungskosten (z.B. Maklergebühren, Eintrittsgelder bei Genossenschaften, Abstandszahlungen, doppelte Mietezahlungen) können nur ausnahmsweise in besonders zu begründenden Einzelfällen gewährt werden. Sie sind in der Regel als Beihilfe zu übernehmen.
Wobei innerhalb der Auflistung noch differenziert wird: für Genossenschaftsanteile hast du einen echten Gegenwert; hier gibt es eher ein Ja; Provisionen sind weg und werden daher extrem restriktiv behandelt.

@VirtualSelf

Ich kenne es nur so, dass zuerst die Übernahme der Umzugs- und Wohnungsbeschaffungskosten nachweislich schriftlich bei der zuständigen ARGE beantragt werden müssen - und zu diesen Wohnungsbeschaffungskosten gehören nach § 22 Abs. 3 SGB II auch die Maklerkosten (und sind von der ARGE zu erstatten). Dazu muss aber zuerst mal der Umzug als erforderlich bewilligt werden, u. auch die Übernahme der Umzugskosten etc. ; Maklerkosten werden nur übernommen, wenn ansonsten keine angemessene Wohnung im noch zur Verfügung stehenden Zeitraum angemietet werden kann . Dazu muss aber nachgewiesen werden (mit "Suchprotokoll", vorgelegten Annoncen usw.) , dass man sich ausreichend selber um eine angemessene Wohnung bemüht hat und dass zu diesen Angemessenheitskriterien tatsächlich keine zu finden war. Kenne es auch nur so, wie VirtualSelf schon schrieb ... Maklerkostenübernahme nur in seltenen Ausnahmefällen.

@VirtualSelf

Also wenn gerade HH keine reiche Kommune sein sollte, welche denn dann?

@derdorfbengel

Ich sag nur: Elbphilharmonie und HSH Nordbank ^^

@Larah10

Die Maklerkosten werden (vielleicht) übernommen, wenn das Amt selbst verlangt, dass der Leistungsempfänger umzieht.

@DerHans

Ob das Amt es fordert oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt, ist relativ Banane. Auch bei Umzugsaufforderung wird der Leistungsbezieher vergebliche Suchbemühungen nachweisen müssen, bevor das Amt Maklerkosten übernimmt.

In der Regel übernimmt das Jobcenter diese Kosten. Meist ist es aber so,das bis das Amt entschieden hat,die Wohnungen schon vergeben sind. Gruß Stefan