Bei hartz4 Empfänger zu Besuch wegen Notlage?

4 Antworten

Bei mir, selber ALG-2-Empfänger, sind jeden Sommer Freunde bis zu 4 Wochen (am Stück) zu besuch. Das Jobcenter hat das nicht im Geringsten zu interessieren. Mein Besuch beschenkt mich weder mit Geld noch zahlen sie für die Unterkunft. Abgesehen davon, das sie sich an den Lebensmitteln beteiligen. 

Ansonsten gilt: https://www.mieterbund.de/index.php?id=358

da würde ich erstmal den Vermieter fragen..ob er damit einverstanden ist.. sonst könnte es Probleme geben

Für den Vermieter im zusammenhang mit der Besuchsdauer gilt dazu folgendes;
"Wenn der Besucher allerdings länger als 6 Wochen am Stück in der
Mieterwohnung lebt, hat der Vermieter durchaus das Recht nachzufragen,
ob der „Besucher“ nicht tatsächlich schon Mitbewohner oder Untermieter
geworden ist". ( quelle: https://www.mieterbund.de/index.php?id=358)

Zu dem Jc, die Frage gab es hier schon mal: https://www.gutefrage.net/frage/wie-lange-darf-ein-hartz-iv-empfaenger-besuch-habenohne-dass-es-eine-bedarfsgemeinschaft-ist. Mir wäre es allerdings neu das das jc da überhaupt was zu entscheiden hat, je anch nachbarn kann es allerdings sein,das das JC plözlich versucht einem eine BG draus zu stricken.

Zu 2.) Das könnt ihr wenn ihr Lust habt 365 Tage  und im Schaltjahr sogar 366 Tage lang machen, das geht niemanden was an. ( ich gehe davon aus alles als freundschaftsdienst, ohne geld, das man sicht evtl die Lm.Kosten teilt)

Ich hatte irgendwie 3 Monate in Erinnerung.

@kieljo

das sollte man so lange nciht machen:

Der Mieter darf zwar für längere Zeit Besuch empfangen. Eine
Besuchsdauer von drei Monaten überschreitet aber auf jeden Fall die
zulässige Besuchsdauer (AG Frankfurt/m. - Höchst 3 C 5170/94 WM 95, 396)

"Besuch darf längstens 6 bis 8 Wochen bleiben. Ab diesem Zeitpunkt wird der Besucher von den Gerichten als ungenehmigter Untermieter betrachtet bzw. eine unerlaubte Daueraufnahme in den Mieterhaushalt darin gesehen."(quelle: http://www.meineimmobilie.de/vermieten-verwalten/hilfe-mietrecht/besucher-oder-unerlaubter-untermieter-so-finden-sies-raus)

Vielen Dank für die Antwort. Also ist es ja nicht unterteilt ob hartz4 oder nicht. Das ist gut zu wissen. Dann ist ja alles easy wenn die Vermieter jemanden dulden müssen bis zu 6 Wochen.

Wer bei dir "zu Besuch" ist oder kocht geht das Jobcenter überhaupt nichts an. Dein Vermieter könnte aber nach 3 Monaten darauf bestehen die NK-Vorauszahlung zu erhöhen.