Darf ich von einem bekannte das Namensschild an meinen Briefkasten machen?

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Als Mieter der Wohnung ist nur dein Name erlaubt. Es könnte nsonsten der Anschein (warum auch immer) erweckt werden, dass die andere Person/die anderen P. in der Wohnung wohnen. Also: Nur Namen der Mieter die unter dieser Adresse gemeldet sind, gehören an den BK. Keine anderen.

Als Mieter der Wohnung ist nur dein Name erlaubt.

Kannst  Du mir eine Quelle geben? danke.

@johnnymcmuff

Ich denke, das lässt sich aus dem Meldegesetz ableiten.

@johnnymcmuff

Nachtrag:

Nur wer zum Gebrauch der Mietsache berechtigt ist, darf auf dem Namensschild am Briefkasten und auf dem Klingelschild stehen
Das Versehen der Schilder von Briefkasten und Klingel mit einem Namen stellt einen Gebrauch der Mietsache dar. Hieraus folgt unmittelbar, dass der Name derjenigen Personen, die zum Gebrauch der Mietsache berechtigt sind, auch auf dem Briefkasten und Klingelschild stehen darf. Umgekehrt geht das Anbringen von Namensschildern am Briefkasten und an der Klingel, die nicht die Namen der Mieter oder berechtigterweise in die Wohnung aufgenommener Personen aufweisen, über den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung hinaus (vgl. AG Schöneberg, Urteil vom 15. 11. 1999 – 109 C 178/99) mit der Folge, dass der Vermieter deren Beseitigung verlangen kann.

Wenn man zusätzlich zum eigenen Namen einen oder mehrere weitere Namen am eigenen Briefkasten anbringt, dann sehe ich keinerlei Probleme oder Konfliktpotential, sofern man Wohnungseigentümer ist.

Schließlich stellt man damit nicht die Behauptung auf, dass es sich bei der Adresse um die meldefähige und tatsächlich amtlich gemeldete Adresse des Namensinhabers handelt. Es ist lediglich ein Hinweis für den Postboten.

Falls man zur Miete wohnt, weiß ich nicht, inwieweit der Vermieter oder benachbarte Mieter irgendeinen Ärger machen könnten.

Vermieter möchten immer gerne unter Kontrolle haben, wer in den von ihnen vermieteten Wohnungen wohnt. Untermietverhältnisse sind gegenüber dem Vermieter meldepflichtig und nicht unbedingt genehmigungsfähig (je nach Mietvertrag und Wohnungsgröße).

Deswegen würde man sich durch Anbringen des Namens möglicherweise unnötigen Ärger zuziehen.

Wenn er da nicht gemeldet ist kann das problematisch sein, wenn er Deine Adresse als Wohnsitz angibt.

Er kann sich Post jedoch über Deine Anschrift an sich senden lassen indem er nach seinem Namen "c/o Deinen Namen" und dann Deine Adresse als Empfänger angibt.

Dann ist klar, dass er da nicht fest wohnt jedoch seine Post bei Dir erhält.

Du wirst möglicherweise Ärger mit Deinem Vermieter bekommen.

Name am Briefkasten heißt das er dort wohnt.

Der Zuzug weiterer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Andernfalls könnte er Dir kündigen.

nein - es sei denn, der Vermieter genehmigt dies.

Hat Dein Bekannter momentan keine feste Anschrift, kann er sich dennoch Post zu Dir senden lassen.

Hierzu lässt er Briefe wie folgt adressieren:

[Name Deines Bekannten]

c/o [Dein Name]

[Deine Adresse]