Darf ich von der Berufsberatung abgemeldet werden ohne das ich Bescheid bekomme?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ok, die Schulzeit kannst du doch ohne weiteres, mittels Zeugnis, nachweisen!

Also, Schule bis 2013 und was hast du dann gemacht?

Einfach bei Jobcenter ausbildungssuchend melden reicht nicht, man muß es auch sein!

Kannst du die Ausbildungssuche nachweisen, Anschreiben, Absagen von Firmen oder Institutionen? Hast du evtl. ein Praktikum gemacht? Als das zählt!

Wie alt bist du? Was machst du jetzt?

Aber, ganz, ganz wichtig, macht einen Einspruch gegen den Bescheid. Kurze Begründung, du hast Schule besucht, warst ausbildungssuchen usw.
Nachweise können nachgereicht werden.

Evtl. muß man auch die Stundung der evtl. geschuldeten Beträge beantragen.

Ansonsten kann auch ein unrichtiger Bescheid wirksam werden!

Du kennst die Bedingungen unter denen Kindergeld für Ü18 gezahlt wird?


MissLina21 
Fragesteller
 17.04.2015, 13:09

Huhu, 

also nach der Schulzeit war ich eine Zeit lang zusätzlich arbeitslos gemeldet und habe seit Oktober 2013 eine Arbeitsstelle. Ich habe mich damals dann auch bei der Familienkasse gemeldet und dort wurde mir Beauskunftet das ich Unabhängigkeit vom Erwerb trotzdem Kindergeldanspruch habe solange ich Ausbildungssuchend gemeldet bin. Anschreiben und Absagen dürfte ich noch reichlich haben soll ich die einfach mit einreichen ? 

Ich habe lt. schreiben bis zum 04.05. Zeit mich zu äußern.

Danke für deine Antwort :)

ellaluise  17.04.2015, 13:56
@MissLina21

Schau dir die Einspruchsbelehrung an und schreibe einen Einspruch!

Dann erklärst du, vielleicht tabellenartig, was du in welchen Zeitraum gemacht hast und fügst Nachweise (in Kopie) bei. Kopiere dir alles, damit du weisst, was du geschrieben hast und notiere was du beigefügt hast. Evtl. per Einwurfeinschreiben verschicken (Beleg aufbewahren!).

Ja, Kindergeld wird für arbeitslose gemeldete Kinder bis zum Ende des 21. Lj. gezahlt.

Du bist ausbildungssuchend gewesen und kannst das nachweisen, wird Kindergeld bis Ende 25. Lj. gezahlt. 

Schulzeit sowieso.

Hast du noch keine Berufsausbildung abgeschlossen, ist eine Beschäftigung auch unschädlich!

http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Formulare/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI516433

Im Link sind die Kindergeldformulare, k.a. ob du davon etwas verwenden kannst oder möchtest!

Ggf. kannst du auch persönlich bei der Familienkasse aufschlagen.

Wüsch dir viel Glück, wenn du "dran" bleibst, kannst du noch viel retten.

Wende dich an die Vorgesetzten der Beraterin, und widerspreche vorsorglich dem Bescheid der Kindergeldkasse. Wenn sie dich unberechtigt abgemeldet hat, soll das Arbeitsamt die Sache in den alten Stand versetzen, andernfalls bleibt wohl nur der Gang zum Anwalt oder zum Arbeits- oder Sozialgericht. Die genaue Zuständigkeit weiß ich grad nicht.

Mit welcher Begründung hat sie dich denn abgemeldet? Und geh auf jeden Fall persönlich zum Amt, telefonisch erreichst du da nix.

MissLina21 
Fragesteller
 17.04.2015, 13:12

Huhu, 

wie komme ich denn an den Vorgesetzten heran ?

Das weiß ich eben nicht hab es ja gerade erst telefonisch erfahren das die gute Frau das gemacht hat und das wohl auch 2-3 mal. Ich hatte ja auch immer wieder Termine dort und habe ohne ende Post bekommen mit offenen Stellen. Reichen die eigentlich auch als Nachweis das ich dort Ausbildungssuchend gemeldet war ? 

Danke für die Antwort :)

Bitterkraut  17.04.2015, 13:20
@MissLina21

hast du die Termine denn wahrgenommen? Die Vorgesetzen sind die Teamleiter, geh hin und verlange ein Gespäch, laß dich nicht abweisen!