Kindergeld zurückzahlen - Job Center?
Hallo zusammen,
da ich mich nicht sonderlich auskenne auf diesem Gebiet, habe ich mir erhofft, dass jemand von euch eventuell Hilfe abschaffen kann, da ich im Netz leider nicht die passende Antwort gefunden habe.
Ich habe ein Schreiben von der Familienkasse bekommen, dass ich bitte ca. 1.200€ zurückzahlen soll, welches mir nicht zugestanden habe.
Zur Aufklärung: Ich war ca. ein Halbes Jahr lang beim Jobcenter gemeldet, da ich aufgrund einiger privaten / gesundheitlichen Probleme meinen Studienplatz nicht wahrnehmen konnte. Kurze Zeit darauf bin ich ausgezogen und habe mich als Ausbildungssuchend gemeldet.
Nachdem meine Beraterin, welche traurigerweise nicht gerade auf mich und meine Interessen/Bedürfnisse einging, mir versuchte dies 'auszureden' und mich eher in Richtung Studium schubste, war ich mehr oder minder damit einverstanden und machte mich somit auf die Suche nach einem Studiumplatz..
Nach dem Halben Jahr habe ich keinen weiteren Antrag gestellt, da ich aufgrund der oben genannten Probleme leider vorerst kein Studium in angriff nehmen kann bzw. mich zurzeit nicht darum kümmern kann.
Nun ja, kurze Zeit nachdem ich dort abgemeldet war, bekam ich einen Brief von der Familienkasse - das Geld habe mir nicht zugestanden, da ich nicht mehr als Ausbildungssuchend gemeldet war.
Kurzgefasst: weder hat meine 'Beraterin' mich darauf aufmerksam gemacht, noch wusste ich davon, noch habe ich eine Möglichkeit dieses Geld zurückzuzahlen.
Da ich in der Zeit beim JobCenter gemeldet war und mir das Kindergeld scheinbar nicht zustand, stünde mir ja meiner Meinung nach eigentlich der selbe Betrag vom Job Center zu. (da das Kindergeld als Einkommen verrechnet und somit vom Gesamtbedarf abgezogen wird, hätte das JobCenter mir den vollen Betrag auszahlen müssen, wenn ich kein Kindergeld bezogen hätte.) Sie behaupten jedoch, dass dies nicht der Fall sei, da ich dieses Geld ja erhalten und darüber verfügt habe. Rein Logisch gesehen, bin ich aber der Meinung, dass mir das Geld, welches mir stattdessen sowieso vom JobCenter zugestanden hätte, auch nachwirkend ausgezahlt werden müsste. Immerhin muss das Kindergeld irgendwie zurückgezahlt werden, wodurch dann aber die Lücke entsteht, als hätte ich es nie besessen.
Kennt jemand die Rechtliche Lage diesbezüglich?
oder kann ich bei der Familienkasse so etwas wie eine Berufung beantragen?
Vielen Dank für jede Hilfreiche Antwort.
6 Antworten
Naja die hätten dich aufklären können und außerdem wäre es die Pflicht deiner Eltern gewesen jede Änderung die bei dir Eintritt der Familienkasse mitzuteilen! ......du hast dein Studium abegebrochen somit wäre das umgehend der Kasse mitzuteilen gewesen.
Du könntest versuchen das Geld von der Arge wieder zu beschaffen - aber dazu nehm dir nen Anwalt...... die Arge kann nix dafür eigentlich... sie hat ja nach deinen Angaben die Berechnungen durch geführt
Ach du konntest schon gar nicht antreten zum studium.
Das probelm ist auch....dass du nach der schule und auf das warten auf ein studiumsplatz oder Ausbildungsplatz nur für max 4 Monate Kindergeld erhälst und nicht während du die ganze zeit suchend bist..... dann hättest schon ne BVB Maßnahme machen müssen .....
..
dein sb ist nicht dein kindermädchen. für deine angelegenheiten bist du selbst verantwortlich. bist du also nicht mehr in ausbildung oder ausbildungssuchend, hast du keinen anspruch auf kindergeld. du hast jede veränderung deiner persönlichen verhältnisse der kindergeldkasse mitzuteilen. das war dir bewußt und du kannst hoffen, dass du wegen leistungserschleichung und betrug nicht noch eine auf den deckel bekommst.
du bist also verpflichtet den bezug von kindergeld zurückzuerstatten und musst einen überprüfungsantrag ans jc stellen und um neuberechnung der leistungen zu bitten rückwirkend bis zu einem jahr möglich. dazu reichst du eine kopie des schreibens der kindergeldkasse ein.
dann wird rückverrechnet - ändert aber nichts an den tatsachen.
weitere infos dazu findest du hier: www.elo-forum.org
Die Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld werden immer in dem Merkblatt aufgeführt. Außerdem unterschreibt man, dass man jegliche Veränderungen unverzüglich mitteilt.
Wenn du dich nicht informierst, ist das nicht die Schuld vom Jobcenter.
Du kannst Antrag auf Ratenzahlung stellen - aber es kann durchaus sein, dass der abgelehnt wird.
Gib im Internet mal ein ,, Kindergeld - Rückzahlung nicht immer ",da solltest du etwas von ,, Gegen Hartz - 4 " finden !
Du solltest also umgehend einen Antrag auf Billigung bei der Familienkasse stellen,so wie es in dem Bericht empfohlen wird.
Vom Jobcenter bekommst du dieses Geld auf jeden Fall nicht erstattet,die Begründung hast du von der Mitarbeiterin ja schon bekommen.
Das Kindergeld hat dir nicht zugestanden, darüber musst du dich selbst informieren. Das Jobcenter zahlt dir nicht den Betrag welcher ein nicht zustehendes Kindergeld ausmacht. Irgendwie hast du in dem Bereich einen Denkfehler.
Das Kindergeld liegt derzeit bei 192€. Das x 6 Monate wären nur 1152€ und nicht 1500€.
Und das Geld welches dir das Jobcenter nicht ausbezahlt hat weil das Kindergeld angerechnet wurde, kannst du nicht zurückfordern, denn du hättest eine Änderungsmitteilung machen müssen. Das Jobcenter kann quasi nichts dafür dass du Gelder fälschlich bezogen hast und somit die Berechnungen falsch waren.
Du könntest ja mal mit einem Anwalt für Sozialrecht sprechen, aber im Endeffekt ist dieser Betrag eh sehr gering und der Anwalt kostet schon für das Erstgespräch 200-250€, es seidenn du hast nen Rechtsschutz oder beziehst momentan Hartz-4, dann kannst du dich kostenlos beraten lassen, musst aber auch vorher beantragen.
nein, ich habe nur vergessen zu erwähnen, dass ich zwei Monate danach auch noch Kindergeld bekommen habe, obwohl ich meinen Fall Telefonisch schon mit einer Mitarbeiterin besprochen hatte. Dass ich dieses Geld jedoch selbst zurückzahlen muss, ist mir bewusst.
Ich habe ja nicht mal ein Studium angefangen.
Es geht eher darum, dass ich von 'Ausbildungssuchend' zu 'Studimsuchend' umgemeldet worden bin..