Darf ich trotz Schulpflicht stattdessen arbeiten gehen, wenn ich einen darlegenden Grund dafuer habe?
Ich (18) habe letztes Jahr meinen erweiterten Sekundarschulabschluss 1 absolviert, und da ich ein Mal wiederholt habe, bin ich nur noch bis zum 28.06.18 schulpflichtig. Nun wuerde mich interessieren, ob ich stattdessen arbeiten gehen koennte (Vollzeit) wenn ich einen darlegenden Grund habe (moechte bis Ende des Jahres ein Work and Travel Jahr in Australien beginnen und brauche bis dahin noch ein wenig Geld) oder funktioniert das nicht? Jetzt kurzfristig eine Ausbildung zu finden erweist sich als unmoeglich, Berufsschule wuerde mir genauso wenig helfen und mit einem Nebenjob bekomme ich das benoetigte Geld erst in einem gefuehlten Jahrzeit zusammen.
3 Antworten
Kommt auf das Bundesland an, in dem du wohnst.
Alle Bundesländer verlangen mindestens 9 Jahre Vollzeitschulunterricht. Danach verlangen die meisten eine Berufsschulpflicht bis zum 18. Lebensjahr.
Als Erwachsener kann man einfach die Schultür hinter sich schließen.
Ich lebe in Niedersachsen..
Hab ich beides erreicht, aber meine Schule sagt, ich bin bis zum 28.06 schulpflichtig, weil ich dann erst die 12 Jahre erreiche.... Das ergibt fuer mich alles kein Sinn.
Kann ich schon nachvollziehen, da es laut Landesvorgabe 12 Jahre sind. Allerdings gibt es durchaus die Möglichkeit, auszusteigen. Ich kann dir allerdings noch nicht einmal sagen, an wen du dich wenden könntest, um die konkreten Bedingungen dafür herauszufinden. Frag doch mal die Schulbehörde in deinem Bezirk an.
Du müsstest Dich von der Schulpflicht beurlauben lassen oder die Kriterien für Ruhen der Schulpflicht erfüllen - was unter dem Aspekt Arbeiten gehen / Geld verdienen nicht möglich ist https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/schueler/schulbesuch/schulpflicht
PS Atemu hat recht.
Nein, darfst du nicht.
Du warst mir eine große Hilfe... NICHT.
Die Schulpflicht ist eine Hilfestellung, Zwecks später einer Tätigkeit nachgehen zu können.
Wenn du sofort zur Tätigkeit greifst, ohne die Schulpflicht beendet zu haben, dann kannst du wenig vorweisen.
Die Schulpflicht ist dazu da, um dass eigene Wissen zu nähren, Zwecks diese in eine Tätigkeit umzusetzen.
Einen kurzen weg zur Tätigkeit wie z.B. arbeiten gehen gibt es nicht.
Denn Wissen ist bekanntlich, der Beste Weg zum Erfolg, welchen du z.B. beim Arbeitgeber vorweisen musst.
Oder glaubst du, dass deine Bewerbung sich ohne Erfolg in der Schule gegenüber anderen die Erfolge vorweisen können durchsetzen wird.
Deswegen bleibt es, bei darfst du nicht.
Ausbildung und Arbeiten kannst du noch nach der Schulpflicht, aber einmal abgebrochen und nicht beendet, bringt dir nur Stolpersteine in den eigenen Weg.
Bis zum 18. Lebensjahr und mindestens Hauptschulabschluss.