Nebenjob mit 16 trotz Schulpflicht?

2 Antworten

Das ist nicht nur eine Frage der Arbeitszeit, sondern auch für die Anmeldung, Versicherung etc. Bei Minderjährigen ist das ein kleines bisschen komplizierter, gerade für den Arbeitgeber. Wahrscheinlich will er sich nur darüber informieren.

Gesetzlich ist alles i.O.

Hi, solange du U18 bist, müssen die Arbeitgeber das Jugendarbeitsschutzgesetz beachten. Je jünger der Arbeitnehmer desto weniger ist er einzusetzen etc.

16 ist wieder so eine Grenze. Deshalb nehmen AG lieber jemanden der Ü16 ist als U16. So weit, so gut.

Schulpflichtig? Du besuchst doch die Schule? Jemand, der die allgemeinbildende Schule beendet hat (9./10.Klasse) ist auch noch schulpflichtig und muß ggf. eine Berufsschule besuchen.

Du dürfest auch über 450€ verdienen, 450 ist eben die Minijob-Grenze. Darüber ist es ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis was für Schüler nur bedingt sinnvoll ist.