Nebenjob mit 16 trotz Schulpflicht?
Hallo
Ich hätte folgende Frage unswar , habe ich in einer fastfood Kette gearbeitet und wurde aus dem Grund weil ich noch schulpflichtig bin entlassen .
Nun habe ich mir eine neue Stelle gesucht die das mit dem Alter akzeptiert haben .
Trotzdem hat der Herr mich gebeten morgen nochmal anzurufen weil er sich informieren müsse .
Meine Frage ist nun mit 16 darf ich - habe mich gründlich informiert - bis 22 Uhr maximal arbeiten und das nur auf 450€
Wieso wurde ich dann entlassen bzw. worüber muss man sich da noch informieren ?
Ich weis es hängt auf vom Betrieb an aber gesetzlich ist doch alles akzeptabel oder bin ich da falsch informiert ?
Danke
2 Antworten
Das ist nicht nur eine Frage der Arbeitszeit, sondern auch für die Anmeldung, Versicherung etc. Bei Minderjährigen ist das ein kleines bisschen komplizierter, gerade für den Arbeitgeber. Wahrscheinlich will er sich nur darüber informieren.
Gesetzlich ist alles i.O.
Hi, solange du U18 bist, müssen die Arbeitgeber das Jugendarbeitsschutzgesetz beachten. Je jünger der Arbeitnehmer desto weniger ist er einzusetzen etc.
16 ist wieder so eine Grenze. Deshalb nehmen AG lieber jemanden der Ü16 ist als U16. So weit, so gut.
Schulpflichtig? Du besuchst doch die Schule? Jemand, der die allgemeinbildende Schule beendet hat (9./10.Klasse) ist auch noch schulpflichtig und muß ggf. eine Berufsschule besuchen.
Du dürfest auch über 450€ verdienen, 450 ist eben die Minijob-Grenze. Darüber ist es ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis was für Schüler nur bedingt sinnvoll ist.