Darf ich trotz Krankschreibung meinen Nebenjob machen?

19 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da Du im eigentlichen Sinne nicht Krank-, sondern Arbeitsunfähig geschrieben bist, darfst Du natürlich nicht ohne Aufhebung der Arbeitsunfähigkeit arbeiten. Krankschreibung ist nur im üblichen Sprachgebrauch richtig, eine Krankschreibung gibt es somit nicht.

Auf gar keinen Fall. Das könnte für Deinen Hauptarbeitgeber sogar die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung ermöglichen.

Tue es nicht!! Du bist nicht versichert!!

Wenn Du vom Arzt eine AU-Bescheinigung hast und trotzdem arbeitest und es zu einem Unfall kommt (z.B. am Nebenjob-Arbeitsplatz, auf dem Weg zur Arbeit)hast Du keinen Versicherungsschutz!

rudelmoinmoin  12.11.2009, 13:46

Der Verss.ist hier nicht das Thema sondern sondern die AU

An Ihrer Stelle würde ich nicht darüber nachdenken den Nebenjob trotz Krankschreibung auszuüben. Es ist zwar zulässig Tätigkeiten auszuüben die der Genesung nicht entgegenstehen, dies gilt aber für Verrichtungen im täglichen Umfeld, wie Einkaufen, Behördengänge etc.. Überlegen Sie was Ihr Hauptarbeitgeber wohl denkt wenn er davon erfährt. Kurieren Sie sich aus und gehen Sie, in Haupt- und Nebenjob (auch in dieser Reihenfolge!) wieder Arbeiten wenn Sie gesund sind. Peter Kleinsorge

Nebenjob während Krankschreibung

Ein arbeitsunfähiger Arbeitnehmer darf einen Nebenjob theoretisch solange ausüben, wie dadurch der Heilungsprozess nicht verzögert wird. Eine andere Frage ist es, ob es unbedingt ein gutes Bild abgibt. Klar ist jedenfalls: Tritt aufgrund einer ausgeübten Nebentätigkeit eine Verzögerung des Heilprozesses ein, verstößt der Arbeitnehmer damit gegen seine arbeitsvertragliche Rücksichtspflicht (BAG, Urteil v. 26.08.1993, Az. 2 AZR 154/93).

Quelle: Internet

Am besten beim Arbeitgeber nachfragen ;o) so ist man auf der sicheren Seite und an der Frage ist nichts DUMM oder ähnliches sondern, wie der Auszug zeigt, gerechtfertigt!

LG Liz