Schulpflicht trotz Krankschreibung?

4 Antworten

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes dient als Nachweis darüber, dass der Arbeitnehmer infolge Krankheit/Verletzung nicht in der Lage ist, seinen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nachzukommen, und trotzdem seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht verliert. Sie ist keinesfalls eine Verpflichtung, tatsächlich der Arbeit fernzubleiben.

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, sich gesundheitsfördernd zu verhalten, nicht, das Bett zu hüten (falls es nicht nötig ist). Inwieweit es gesundheitsfördernd ist, mit Armverletzung die Schule zu besuchen, muss natürlich im Einzelfall betrachtet werden. Wenn der Azubi den verletzten Arm nicht gesundheitsbedenklich belastet, kann er die Schule ohne weiteres besuchen. Es gibt auch entgegen weit verbreiteter Meinung keine "Gesundschreibung", falls der Arbeitnehmer früher als bescheinigt wieder arbeitsfähig wird.

Wenn du nicht in die Schule gehst dann fehlt dir später der Stoff. Selber wemn der rechte arm in Gips ist, bleibt was hängen. Es macht ein gutes Bild wenn du deine Schule weiter besuchst. Natürlich bist du krankgeschrieben aber im Unterricht kannst du trotzdem sitzen.

krank ist krank

Berufsschulzeit ist Arbeitszeit du dürftest quasi gar nicht hin ;)

Wenn du vom Arzt arbeitsunfähig geschrieben wirst nein