Darf ich selbstgemachte Fotos von Produkten in meinem Blog veröffentlichen?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Wiedergabe einer Marke ist nur dann unzulässig, wenn diese im geschäftlichen Verkehr wiedergegeben wird

§ 14 Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch

(1) Der Erwerb des Markenschutzes nach § 4 gewährt dem Inhaber der Marke ein ausschließliches Recht.

(2) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr

  1. ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen identisch sind, für die sie Schutz genießt,
  2. ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens mit der Marke und der Identität oder Ähnlichkeit der durch die Marke und das Zeichen erfaßten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr, daß das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird, oder
  3. ein mit der Marke identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die nicht denen ähnlich sind, für die die Marke Schutz genießt, wenn es sich bei der Marke um eine im Inland bekannte Marke handelt und die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt.

Die Bilder dürfen auf jeden Fall verwendet werden, weil du als Urheber darauf die ausschließlichen Rechte hast - es kommt also eher darauf an, in welchem Kontext deine Seite / Blog aufgezogen ist

piripia 
Fragesteller
 07.05.2013, 09:31

Ich steigt da noch nicht ganz durch. In welchem Kontext dürfte ich das und in welchem nicht?

Ratirat  07.05.2013, 09:55
@piripia

Du darfst einfach nur nicht den Eindruck erwecken, dass du oder dein Blog etwas mit dem Markeninhaber zu tun habt. Solange das klar ist, gibt es kein Problem.

stelari  07.05.2013, 20:03
@Ratirat

Net ganz... die Seite darf keinesfalls einen gewerblich Eindruck machen....!

Ratirat  07.05.2013, 20:06
@stelari

Warum das denn nicht? Dann dürften ja die ganzen Testzeitschriften und -websites keine Markenprodukte abbilden. Die machen schließlich alle einen gewerblichen Eindruck.

user547957  08.05.2013, 07:57
@Ratirat

stelari hat zitiert, unter welchen bedingungen sie nicht im geschäftlichen Verkehr benutzt werden darf. Seine Schlussfolgerung, dass die Seite keinen gewerblichen Eindruck machen darf, ist aber nicht korrekt. Beurteilungen sind keine identischen Waren. Sie dürfen subjektiv, auch negativ wertend sein, aber nicht verunglimpfend. Sachaussagen müssen inhaltlich richtig sein. Du darfst natürlich auch Fotos der beurteilten Produkte verwenden und die Marke nennen.

Du darfst Geld mit deinen Beurteilungen verdienen, bspw. durch Werbebanner. Interessant ist hierbei die Frage, ob du zu einer Beurteilung eines Produktes auch Banner eines Konkurrenz-Produktes schalten darfst. Ich würde generell davon absehen, d.h. genau darauf achten, welche Werbung in welchem Umfeld zu sehen ist.

Ratirat  08.05.2013, 08:39
@user547957

Yep, so sehe ich das auch.

Solange du die Bilder selbst machst und nicht sagst das du in irgendeinem Maße mit den Marken zu tun hast geht das glaub ich.

Solange die Bilder selbst gemacht sind und du nicht z.B. behauptest du hättest die Rechte an der Marke, kannst du das Problemlos tun.

Wenn es DEINE Bilder sind darfst du das.

"Für alle Fotografen von Bedeutung ist die jüngst vom Europäischen Gerichtshof bekräftigte Freiheit der Benutzung von Marken in Zusammenhängen, in denen sie einfach nur als Bestandteil der Wirklichkeit und nicht als besondere Kennzeichnung erscheinen ..."

Zitiert nach Was müssen sich Markeninhaber gefallen lassen?

Wird eine Marke nämlich nicht markenmäßig benutzt, also zum Anpreisen einer Ware oder Dienstleistung, sondern lediglich abgebildet, etwa, um über die Marke zu berichten oder zu kommentieren,

dann ist es nicht untersagt, ein Abbild der Marke zu veröffentlichen und/oder der damit verzierten Ware. Auch nicht, wenn man "im geschäftlichen Verkehr" über die Marke berichtet oder kommentiert, siehe Stiftung Warentest oder Computer Bild.

Gruß aus Berlin, Gerd