darf ich 'privatgrund' in Form eines Garagenhofes betreten?
Guten Tag :)
Ich wohne in einer Siedlung aus Reihen- und Doppelhäusern. Wie in solchen üblich, gibt es Garagenhöfe. Einer davon ist ein Schleichweg zur Bushaltestelle. ich gehe diesen weg TÄGLICH, obwohl meine Familie auf diesem Hof keine Garage besitzt und es gibt ein Schild, auf welchem 'Privatgrund, Betreten auf eigene Gefahr' steht. Gerade hat mich ein Nachbar angemeckert, ich dürfe diesen Weg nicht betreten, es sei Privatgrund. Als ich meinte, das betreten sei ja auf eigene Gefahr erwiderte er, dass sei egal und hat mir den Weg versperrt.
Darf ich da langlaufen oder nicht?
LG Schadenfreude
7 Antworten
Typisch deutsch ; - ) das Schild wurde nur ausgestellt, um im Falle eines Falles aus einer Haftung "raus" zu sein. Es müßten schon alle Eigentümer dir geschlossen ein Hausverbot erteilen. Ansonsten ist das öffentlicher Verkehrsraum, den jeder benutzen darf.
Willst du da schneeschippen? Lieber auf das Schild vertrauen ; - )
Privatgrund! - Wenn dir der Besitzer den Weg verbietet, darfst du da nicht mehr durch! Im Wiederholungsfall kann das Hausfriedensbruch sein - und der Besitzer des Grundstückes kann dich (wenn er dich nicht persönlich kennt) sogar mit Gewalt festnehmen, um die Personalien durch die Polizei feststellen zu lassen!
Es ist ja nicht sein eigenes Grundstück. Nur seine Garage steht da mit ungefähr zehn weiteren
Ein Garagenmieter alleine hat keine "Weisungsbefugnis"... Genau so wenig darf dir einer der Mieter eines Hauses den Zutritt zum Haus (deine Freundin wohnt z. B. dort) verbieten. Das kann nur der Eigentümer/Verwalter oder ein bevollmächtigter Hausmeister.
Hausfriedensbruch würde aber voraussetzen, dass das Grundstück umfriedet ist zu einem gewissen Prozentsatz, wenn da links und rechts ne Reihe Garagen steht und in der Mitte ist nix, ist da keine Umfriedung.
und der Besitzer des Grundstückes kann dich (wenn er dich nicht persönlich kennt) sogar mit Gewalt festnehmen, um die Personalien durch die Polizei feststellen zu lassen!
Hier liegt keine Straftat vor, so dass das Festnahmerecht aus § 127 Abs. 1 StPO keine Anwendung findet. Die Festnahme stellt dann eine Freiheitsberaubung dar.
Im Wiederholungsfall kann das Hausfriedensbruch sei
Im Falle des Verweilens nur ohne Befugnis.
Grundsätzlich kann Dir der Eigentümer das Betreten des Grundstücks untersagen. Doch ist dieser Nachbar berechtigt, Dir das betreten zu Untersagen? Ist er Eigentümer oder Mieter dieses Grundstücks?
Also er hat ein eigenes Haus und dazu besitzt jeder eine Garage. Die Garage gehört also ihm. Aber ja nicht der ganze Hof. Außerdem ist das betreten doch auf eigene Gefahr. Dann ist es doch meine Sache ob ich da langgehe oder nicht?
du kannst den eigentümer nicht haftbar machen,wenn du dich auf dem weg verletzt.
Diese Garagenhöfe sind Gemeinschaftseigentum und dürfen von jedem Bewohner der Siedlung betreten werden. Das hat mit dem Besitz einer Garage nichts zu tun.
Ich glaube nicht, dass ein solches Schild die gesetzliche Schadensersatzpflicht zum Beispiel aus § 823 BGB umgeht.