darf ich 'privatgrund' in Form eines Garagenhofes betreten?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Typisch deutsch ; - ) das Schild wurde nur ausgestellt, um im Falle eines Falles aus einer Haftung "raus" zu sein. Es müßten schon alle Eigentümer dir geschlossen ein Hausverbot erteilen. Ansonsten ist das öffentlicher Verkehrsraum, den jeder benutzen darf.

Haglaz  01.03.2014, 19:09

Ich glaube nicht, dass ein solches Schild die gesetzliche Schadensersatzpflicht zum Beispiel aus § 823 BGB umgeht.

Still  01.03.2014, 21:19
@Haglaz

Willst du da schneeschippen? Lieber auf das Schild vertrauen ; - )

Privatgrund! - Wenn dir der Besitzer den Weg verbietet, darfst du da nicht mehr durch! Im Wiederholungsfall kann das Hausfriedensbruch sein - und der Besitzer des Grundstückes kann dich (wenn er dich nicht persönlich kennt) sogar mit Gewalt festnehmen, um die Personalien durch die Polizei feststellen zu lassen!

Schadenfreude 
Fragesteller
 01.03.2014, 17:09

Es ist ja nicht sein eigenes Grundstück. Nur seine Garage steht da mit ungefähr zehn weiteren

altermann58  01.03.2014, 17:09
@Schadenfreude

Ein Garagenmieter alleine hat keine "Weisungsbefugnis"... Genau so wenig darf dir einer der Mieter eines Hauses den Zutritt zum Haus (deine Freundin wohnt z. B. dort) verbieten. Das kann nur der Eigentümer/Verwalter oder ein bevollmächtigter Hausmeister.

Urknall  01.03.2014, 17:21

Hausfriedensbruch würde aber voraussetzen, dass das Grundstück umfriedet ist zu einem gewissen Prozentsatz, wenn da links und rechts ne Reihe Garagen steht und in der Mitte ist nix, ist da keine Umfriedung.

Haglaz  01.03.2014, 19:10

und der Besitzer des Grundstückes kann dich (wenn er dich nicht persönlich kennt) sogar mit Gewalt festnehmen, um die Personalien durch die Polizei feststellen zu lassen!

Hier liegt keine Straftat vor, so dass das Festnahmerecht aus § 127 Abs. 1 StPO keine Anwendung findet. Die Festnahme stellt dann eine Freiheitsberaubung dar.

Im Wiederholungsfall kann das Hausfriedensbruch sei

Im Falle des Verweilens nur ohne Befugnis.

Grundsätzlich kann Dir der Eigentümer das Betreten des Grundstücks untersagen. Doch ist dieser Nachbar berechtigt, Dir das betreten zu Untersagen? Ist er Eigentümer oder Mieter dieses Grundstücks?

Schadenfreude 
Fragesteller
 01.03.2014, 17:20

Also er hat ein eigenes Haus und dazu besitzt jeder eine Garage. Die Garage gehört also ihm. Aber ja nicht der ganze Hof. Außerdem ist das betreten doch auf eigene Gefahr. Dann ist es doch meine Sache ob ich da langgehe oder nicht?

du kannst den eigentümer nicht haftbar machen,wenn du dich auf dem weg verletzt.

Diese Garagenhöfe sind Gemeinschaftseigentum und dürfen von jedem Bewohner der Siedlung betreten werden. Das hat mit dem Besitz einer Garage nichts zu tun.