Haftung bei Wohnungsbesichtigung?

3 Antworten

Wenn es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt, dann sollten die Mieter gemeinschaftlich einen Rechtsanwalt beauftragen die Rechtslage diesbezüglich zu prüfen. Dieser Fall des Verkaufes eines Mehrfamilienhauses kommt zwar häufiger vor, doch die Frage nach der Verantwortung im Falle eines Unfalles, die ist recht neu. Ich wüsste gar nicht, wie ich da die richtige Antwort finden sollte.

Trotzdem danke, Frag einen Anwalt gibt es ja auch noch.

Grundsätzlich haftet immer der, der den Schaden verursacht hat.

Wenn der Mieter jedoch bewusst, Stolperfallen einbaut, hat er ja die Ursache zu vertreten. Alternativ sollte der Mieter die Besucher auf lose verlegte rutschende Teppiche aufmerksam machen.

Gruß Apolon