Darf ich polizisten anlügen?

15 Antworten

Bei Einvernahmen auf dem Wachzimmer hast du, wenn du zwischen 14 und 21 Jahre alt bist, das Recht auf die Anwesenheit einer erwachsenen, bzw einer rechtskundigen Vertrauensperson, zB eine Sozialarbeiterin. Bei einer Einvernahme als Beschuldigter hast du das Recht, die Aussage zu verweigern (ganz oder teilweise). Eine Verweigerung der Aussage ist meist sinnvoller als unter Druck zu geraten und Blödsinn zu unterschreiben. Auch vor Gericht darfst du als Beschuldigter die Aussage verweigern. Polizisten können selbstverständlich kein "gutes Wort" beim Richter einlegen. Das wäre strafbar. Richter dürfen weder positiv noch negativ beeinflusst werden. Auch kann niemand einen bestimmten Richter für dich aussuchen. Du bist einem bestimmten Richter "automatisch" durch deinen Wohnsitz und der alphabetischen Zuordnung deines Namens zugeteilt (Geschäftsordnung). Ein Beschuldigter darf straffrei lügen.

Anders ist es als Zeuge. Da musst du die Wahrheit sagen. Es gibt jedoch auch hier die Möglichkeit, die Aussage bei der Polizei zu verweigern, mit dem Hinweis nur bei Gericht aussagen zu wollen. Irreführung der Behörde - durch Falschaussagen sind strafbar.

Das hängt immer davon ab, worum es geht^^... Generell gilt ersteinmal, dass Du nicht unter Eid stehst. Geht es aber z.B. um eine Zeugenaussage, sollte man tunlichst vermeiden zu lügen, denn da kann eine Wiederholung der Zeugenaussage unter Eid verlangt werden und somit zieht dann auch eine Lüge Folgen nach sich...
Geht es um eine Straftat, die einen selbst oder einen Angehörigen belasten, so hat man ein Zeugnisverweigerungsrecht^^
Einfacher wäre es aber zu beantworten, wenn ich wüsste worum es ginge ;-)

Also für ein Verhör durch die Polizei gilt die Strafprozessordnung. Und auch wer nicht vereidigt wurde wird bestraft wenn er lügt, nämlich wegen uneidlicher Falschaussage.

Also: Laut STPO muss ein normaler Zeuge immer die Wahrheit sagen. Ein Zeuge der einen Polizisten anlügt macht sich Strafbar.

Wird man aber als Beschuldigter befragt, darf man lügen, ein Angeklagter kann ja auch nicht zusätzlich bestraft werden wenn er lügt(es wirkt sich aber negativ aufs Strafmaß aus)

Also als Beispiel: Wenn mich ein Polizist fragt: Hat der Mann mit dem Handy im Auto während der Fahrt telefoniert? und ich sage nein  und es stellt sich heraus dass war gelogen, bin ich wegen uneidlicher Falschaussage dran.

Fragt mich aber ein Polizist: Haben sie mit dem Handy während der Fahrt telefoniert? dann bin ich in diesem Moment beschuldigter, denn der Polizist beschuldigt mich ja mit dem Handy telefoniert zu haben, und dann darf ich lügen

Kommt drauf an, worum es geht.

Als Zeuge mußt Du immer die Wahrheit sagen. Als Beschuldigter muß Dir die Polizei oder das Gericht nachweisen das Du gelogen nast.. Verstanden?

Petra, Deine Antwort bezüglich der Polizei ist korrekt. Hingegen wirst Du als Angeschuldigte bei einer gerichtlichen Einvernahme darauf hingewiesen, dass eine Falschaussage geahndet wird.

@Ronny001

Du darfst auch vor Gericht Lügen als Beschuldigter, nur darfst du keine anderen Personen falsch einer Tat bezichtigen.

@Ronny001

ne, ist nicht korrekt, da muss man noch nicht mal hin als Zeuge...

als Zeuge muss man der Polizei gar nichts sagen, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht schon, als Beschuldigter schon mal gar nicht. ;)

Aber die Frage ist viel zu unklar...