Mietminderung durch Grillenden Nachbarn?

7 Antworten

Hat das Haus einen bestimmten Eigentümer oder gehört jede Wohnung einem anderen Eigentümer. In Deinem Fall also, dass der grillende Nachbar entweder selbst Eigentümer seiner Wohnung ist oder Mieter eines anderen Vermieters oder habt Ihr beiden gleichen Vermieter?

Die nächste Frage wäre zur Rolle der Hausverwaltung. Ist diese auch gleichzusetzen mit der Vermietung für alle Wohnungen oder verwaltet sie nur das Gebäude für die verschiedenen Eigentümer.

In letztem Fall kann sie zwar den unteren Mieter zur Einhaltung der Hausordnung auffordern, aber rechtlich durchsetzen müsste das der Vermieter des unteren Nachbarn. Ist dieser aber selbst der Eigentümer, wird es noch viel schwieriger.

In jedem Fall ist es so, dass Dein Vermieter dafür sorgen muss, dass Du Deine Wohnung ungestört nutzen kannst. Eine Mietminderung ab Meldung der fortdauernden Störung ist deswegen drin, nicht aber rückwirkend, denn rückwirkend hatte Dein Vermieter ansonsten gar keine Chance, den Mangel abzustellen bzw. zu verhindern.

Schau dir das mal an, eventuell hilft es dir weiter. / kannst übrigens auch mal die polizei einschalten, ein Anruf genügt, wenn es Qualmt.

https://www.kabeleins.de/tv/abenteuer-leben/essen-trinken/grillen-bbq/tipps/ist-das-grillen-auf-dem-balkon-verboten

Wenn man die Polizei holt, weil es qualmt und man weiß genau, dass es Grillkohle ist, kann man ggf. den Einsatz selber bezahlen, keine gute Idee.

Ansonsten macht es eher Sinn, die Feuerwehr zu verständigen, wenn es qualmt.

Soweit ich weiß, ist Grillen normalerweise wegen Brandgefahr laut Hausordnung verboten. Sehe nochmal in deiner nach, die zum Vertragsbestandteil wurde. Es müsste eine Abmahnung an den Mieter ergehen, die bei Wiederholung des Verhaltens des Mieters zur sofortigen Kündigung führt.

Die Miete mindert sich per Gesetz von allein. Anzeigen musst du den Mangel, damit der Vermieter die Chance zur Mängelbeseitigung erhält. Ab der Anzeige kannst du mindern. Auch rückwirkend. Wichtig ist, dass du das Geld hinterlegen solltest, um nicht irgend-wann wegen Zahlungsverzuges von zwei Monatsmieten gekündigt werden zu können.

10 % klingt dafür, nach der gängigen Rechtsprechung der Gerichte. Vielleicht sind auch 30 % drin. Schreibe genau die Zeiten auf, wo Balkon und andere Zimmer nicht normal gebrauchsfähig nutzbar waren. Hole dir Dritte als Zeugen.

Mein Rat für deinen ERFOLG:

UNTERLASSUNG direkt gegen den STÖRER !

SO musst du dich weder mit HV noch VM herumärgern und bringst auch nicht durch Mietkürzung den VM gegen dich auf.

5x vergeblich an HV gewandt, das bedeutet vmtl., dass du so viel Zeit verschwendet hast, dass auch für DIESE "GrillSaison" keine EINSTELLUNG der unzulässigen RAUCHBELÄSTIGUNG mehr zu erwarten ist. Auch der VM unternimmt ja nach der Abmahnung keine weiteren Schritte.

Der Griller lässt nicht mit sich reden, ABER du kannst mit seinem GELDBEUTEL "kommunizieren" ! Spätestens wenn er ordentlich Kohle an die Gerichtskasse abdrücken muss, wird er nächste Saison ALLE "SPIELREGELN" zum Grillen GENAU EINHALTEN, - definitiv !

DER EFFEKTIVE WEG:

1. RA(RechtsAnwalt) mit strafbewehrter UNTERLASSUNGS-ERKLÄRING(136,39€ bei meinem RA für den Störer) an den Störer; erfolglos, dann

2. RA mit strafbewehrtem UNTERLASSUNGS-KLAGEANTRAG an AG(AmtsGericht).

3. Ab 2021 RAUCHFREI !!!👍

Falls du meine Hilfe bis zum ERFOLG haben willst, stell mir bitte auf meiner PROFIL-Seite eine Freundschaftsanfrage (kann jederzeit wieder gelöscht werden) damit ich dir zielgenau helfen kann.

Es hieße: Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit Strafe an dich zu zahlen im Falle weiteren Grillens auf dem Balkon 1000,00 EUR.

Natürlich wird der Grillfreund diese Erklärung nicht beim FS abgeben. Daher ist der 2. Schritt die Klage am Amtsgericht auf Unterlassen des Grillens auf dem Balkon.

@Gerhart

Ja, stimmt, das mit AUFFORDERUNG zur Abgabe...habe ich mir hier geschenkt, WEIL ja FALLS gewünscht sowieso eine Schritt für Schritt Beratung folgen würde.

Bei mir SELBER läuft ja gerade Ähnliches gegen meinen direkten AppartmentNachbarn wegen diverser Ruhestörungen und Belästigungen. Mein RA hatte 7 Punkte alle mit jeweils sogar 1.500€ strafbewehrt. ...UND GENAU wie du vergleichbar vermutest, der Junkie hat weder die U-Erklärung an den RA geschickt, noch die 136,39€ an Gebühr dafür gezahlt.

Jetzt liegt schon seit fast 3 Monaten der U-Klageantrag beim AG. Ob der Gegner mittlerweile zu dem Klageantrag Stellung genommen hat entzieht sich meiner Kenntnis (auch VersäumnisUrteil ist hilfsweise mit beantragt). Und erst DANACH erfahre ich auch ob unserem beigefügtem Antrag auf PROZESSKOSTENHILFE stattgegeben wird.

Das Gericht will halt immer eine reelle Chance auf Prozessgewinn sehen um Prozesskostenhilfe zu bewilligen.

Das sollte aber klappen. Falls nicht werde ich mir selber einen Prozesskostenvorschuss von meinem SOZIALAMT als KleinDarlehen holen. Habe sehr guten Kontakt zu meinem Amtsgehilfen, gibt eben auch nette darunter.

Wenn im Mietvertrag Grillen ausdrücklich verboten ist, dann hat die Hausverwaltung dieses Verbot durchzusetzen. Tut sie dies nach mehrmaliger Aufforderung nicht, und ihr werdet dadurch weiterhin in der Benutzung eurer Wohnung eingeschränkt, dann ist eine Mietminderung gerechtfertigt..