Darf ich mit dem B-Führerschein einen 3,5 Tonner fahren, der beladen ist?

7 Antworten

Ein 3,5-Tonner wiegt keine 3,5 Tonnen, sondern darf mit Ladung 3,5 Tonnen wiegen. Das Fahrzeug selber wiegt z.B. 2,5 Tonnen leer, d.h. Du kannst 1 Tonne zuladen. Aber nicht 1,1 Tonnen, denn dann würde die Gesamtmasse 3,6 Tonnen betragen.

Du darfst den Wagen also dann bewegen, wenn er mit Ladung nicht mehr als 3,5 Tonnen wiegt.

Bei den 3,5 t handelt es sich um das zulässige Gesamtgewicht, dass man mit der Klasse B fahren darf.

Belädt man das Fahrzeug mit mehr als 3,5 t, so verstößt das gegen Zulassungsvorschriften. Mit dem Führerschein hat das direkt nichts zu tun. Belädst du aber dein Fahrzeug um mehr als 20% (also 700 kg bei 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht), so gibt es 1 Punkt in Flensburg. Das ist auch nicht schlimm, es sei denn, du bist noch in der Probezeit.

Ab einer Überladung von mehr als 5% winkt bereits ein kleines Bußgeld, aber ohne Punkt.

Woher ich das weiß:Recherche

Also die 3.5t zulässiges gesamtgewicht beziehen sich auf das, was der Lkw maximal beladen wiegen darf.

Er wiegt leer (unbeladen) deutlich weniger!

Beläds du ihn, sodass er z.b. 2,8t wiegt, ist alles klar.

Beläds du ihn sodass er 3.7t wiegt, ist das zwar verboten, aber es gibt auch kein Führerschein Problem.

Der Führerschein bezieht sich immer auf das was im fahrzeugschein steht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Der Führerschein der Klasse B befähigt Besitzer zum Fahren folgender Fahrzeuge:

  • zulässige Gesamtmasse von maximal 3.500 kg
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von höchstens 8 Personen (außer Fahrer)
  • Anhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht von maximal 750 kg

Eine Ausnahmeregelung sollte 2008 dafür sorgen, dass Inhaber einer Führerscheinklasse B auch Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse bis 4,75 Tonnen führen dürfen, wenn Sie

  • Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr sind,
  • Mitglieder der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste sind,
  • Angehörige des Technischen Hilfswerks sind,
  • Angehörige von sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes sind und

https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/b-fuehrerschein/#fuehrerschein_der_klasse_b_was_darf_ich_fahren

Das Faultier quakt tschüss.

Woher ich das weiß:Recherche

das beantwortet aber nicht die frage ob man 3,5 tonner auch mit beladenem Kasten fahren darf

@user45453
zulässige Gesamtmasse von maximal 3.500 kg

Was ist daran jetzt so schwer zu verstehen?

@user45453

ob Beladen oder Leer spielt keine Rolle

Nein, wenn du die angegebene Grenze von 3,5t überschreitest darfst du das Auto nicht mehr fahren.

Außer du fällst unter die Ausnahmeregeln, wie oben erwähnt.

Das Faultier quakt tschüss.

@zoruhartz4

achso wenn das auto leer ist dann wiegt es nur 2-3 tonnen wahrscheinlich?

@user45453

Ja, ein VW Golf zb. wiegt so ca. 1,3 bis 1,5t.

Das Faultier quakt tschüss.

@zoruhartz4
Das Faultier quakt tschüss.

hoffentlich - keine Ahnung und davon jede Menge -

Außer du fällst unter die Ausnahmeregeln, wie oben erwähnt.

NOCH ist es NICHT umgesetzt :)) wenn müssten es auch diese Fahrzeuge sein - DRK - Feuerwehr- THW usw. Gewerbliche Fahrzeuge fallen nicht darunter

Nein, wenn du die angegebene Grenze von 3,5t überschreitest darfst du das Auto nicht mehr fahren.

je nach Überladung ne Owi bzw. Bußgeldsache.

@peterobm

Ok, entschuldigt, dass ich mich dann verlesen habe. Aber gut, dass Ihr das dann noch einmal erkannt habt! Das wäre dann ja was geworden.

Das Faultier quakt tschüss.

In welcher Form ist ein Hinweis auf eine nicht einmal umgesetzte Ausnahmeregelung für eine kleine Bevölkerungsgruppe hilfreich?

@Crack

Kann doch sein, dass er davon betroffen ist. Viel mehr ist der Link ja auch eine gute Hilfestellung zum beantworten der Frage.

Das Faultier quakt tschüss.

@zoruhartz4

Lies doch einfach Deinen Link.

Wie hoch ist wohl die Wahrscheinlichkeit,
dass der Fragesteller ein Feuerwehrmann ist,
und in BW oder SH wohnt?

@Crack

Ok, entschuldigt, dass ich mich dann verlesen habe. Aber gut, dass Ihr das dann noch einmal erkannt habt! Das wäre dann ja was geworden.

Das Faultier quakt tschüss.

das zulässige Gesamtgewicht beträgt in dem Falle die 3,5 Tonnen, das Fahrzeug darfst mit dem B fahren. Das Fahrzeug darf mit Beladung nicht mehr wiegen, das wäre dann Überladen - und wird teuer; https://www.bussgeldkatalog.org/ueberladung/