Darf mein chef mich in der Ausbildung wo anders arbeiten lassen

6 Antworten

Wie schon erwähnt: a) Es steht in deinem Ausbildungsvertrag der Arbeitsort drinnen - dann ist der Ort festgelegt oder b) es steht nicht drinnen, weil bspw. zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keine andere Filiale vorhanden war, dann ist dort evtl. nichts festgelegt, da sollte man nachträglich den Vertag verändern und z. B. die Filialen benennen. das kann dann auch heißen, das der Ort weiter entfernt ist. Ich selbst habe meine Ausbildung im ersten Jahr 150 km entfernt absolviert - seinerzeit wurde dann in Arbeitsortnähe eine Wohnung vom Unternehmen gestellt (Miete Unternehmen/Verbrauchskosten Azubi). Vielleicht auch mal als Hinweis an die Arbeitgeber, die in solchen Dingen eher ablehnend reagieren... c) wie auch schon gesagt, eine gewisse Flexibilität kann auch erwartet werden, die wird berufsabhängig schwächer und stärker ausgeprägt sein, als Verkäufer eher stärker ausgeprägt - evtl. kann man dann einen Fahrtkostenzuschuss anfragen.

Gruß Michael

Hallo BMW325ii!

Zu allererst solltest Du in Deinem Ausbildungsvertrag nachlesen, ob dazu etwas geregelt ist. Wenn der Ausbildungsbetrieb bzw. -ort nicht "expressis verbis" (wortwörtlich) festgelegt ist, besitzt der Arbeitgeber innerhalb seines Direktionsrechtes sehr wohl die Möglichkeit, Dich an einem anderen Ort einzusetzen bzw. die Ausbildung auch dort weiterzuführen.

In unserem Betrieb müssen die Azubis u. U. auch bis zu 35 km zwischen den einzelnen Betriebsteilen zurücklegen. Ein gfroßes Problem, wenn sie nicht ausreichend "motorisiert" sind!

Von Deinem Namen her zu schließen, bist Du da offenbar jedoch gut versorgt - und 14 km sind heutzutage sicher keine unzumutbare Strecke.

Wenn in Deinem Vertrag nicht ausdrücklich erwähnt wurde, dass Du dich nur bereit erklärst, in genannter Filiale zu arbeiten, darf er es...

Mein Chef hat einen 80% Angsetellten Zu 20% Arbeitet er für sein eigenes Geschäft, ich Arbeite auch manchmal für ihn, mich stört das nicht

lerne Landschaftsgärtner

der arbeitgeber hat delegationsrecht. somit kann er AN in einem zumutbarem rahmen auch übergangsweise in anderen betriebsstätten einsetzen. die von dir genannten entfernungen sind in jedem fall zumutbar. allerding hast du anspruch auf erstattung der zusätzlichen fahrtkosten sofern dir welche entstehen.