Überwachungskamera: Öffentliche Straße schwärzen/maskieren ausreichend gemäß Gesetz.?

6 Antworten

Daher möchte ich mich über die geltenden Gesetze und Bestimmungen informieren. 

dann tu das. am besten nicht in einem laienforum sondern bei den für NRW zuständigen behörden.. -- > google....

Nein das darfst Du nicht, auch wenn Du den Bereich angeblich markierst.

Wenn die Kamera öffent­liche Wege oder andere öffent­liche Bereiche im
Visier hat, sind Passanten von der Beob­achtung betroffen. Auch diesen
steht das allgemeine Persönlich­keits­recht zu, das durch die Filmerei
verletzt würde. Nur ausnahms­weise ist eine private Video­über­wachung
außer­halb des eigenen Grund­stücks denk­bar, wenn die Interessen des
Eigentümers die Interessen der Beob­achteten im Einzel­fall über­wiegen.
Denk­bar ist das, wenn der Eigentümer wieder­holt Opfer von Straftaten
war und infolgedessen über die Grundstücks­grenzen hinaus einen schmalen
Streifen des Gehwegs über­wacht, etwa um sein wieder­holt mutwil­lig
beschädigtes Auto zu über­wachen.

Es war neulich ein entsprechender Bericht im Fernsehen, in dem ein System anhand eines Beispiels einer Firma die dieses System nutzt, gezeigt wurde, das eben genau das macht, nämlich für den eigenen Gebrauch bei den Aufnahmen der Kamera die öffentlichen Bereiche zu verpixeln, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und zugleich für den Fall dass im erfassten Bereich etwas passieren sollte, unverpixelte Aufnahmen an einen gesicherten (!) Server der Polizei überträgt. 

Natürlich solltest du im Vorfeld bei den Behörden oder einem Anwalt genaueres in Erfahrung bringen, aber in meinen Augen spricht absolut  nichts dagegen, dass die Kamera zwar vom optischen System einen öffentlichen Bereich erfasst, aber in den Aufnahmen dann diese Bereiche ausgeblendet/geschwärzt werden. 

Denn es ist erst mal grundsätzlich nicht verboten im öffentlichen Bereich aufnahmen zu machen! Was jedoch verboten ist ist eine automatisierte Datenerfassung bzw. dauerhafte Überwachung, und zwar nach dem Datenschutzgesetz. Wenn ein öffentlicher Bereicht nicht in den Aufnahmen erfasst ist (muss halt dann natürlich tatsächlich unwiederbringlich fix in den aufgenommenen Dateien nicht zu sehen sein) sollte das eigentlich genügen um dem Datenschutzgesetz genüge zu tun, denn dann werden ja nur die Daten erfasst die du auch erfassen darfst und eben jene nicht die du nicht erfassen darfst

Aber dazu kann dir genaueres nur ein Anwalt oder die Behörden sagen, wäre ja auch möglich dass hier ein Landesgesetz entgegensteht oder sonst was

Soweit ich weiß, darf der öffentliche Raum NICHT gefilmt werden und selbst auf deinem privaten Gelände musst du auf eine Kamera hinweisen.

Die Straße darf nicht erfasst werden. Nur so ist gewährleistet, dass nicht aufgezeichnet wird.