Darf ich im Notfall schneller Fahren und Rote Ampeln überfahren

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Es ist tatsächlich so, dass solch ein sog. "Notfall" nicht zur Missachtung der Verkehrsregeln/Strassenverkehrsordnung berechtigt. Das dürfen ausdrücklich nur Personen mit Sonderrechten und entsprechender Ausbildung (Polizei, Rettungssanitäter, etc.).

Da Sie als solcher ja nicht erkennbar sind, gefährden Sie damit sich, den "Notfall" und andere Verkehrsteilnehmer, also verboten ohne Ausnahme!

cafeodertee 
Fragesteller
 02.11.2010, 19:27

verständlich danke, auch an die anderen!

Aronphoenix  03.11.2010, 15:22

Es gibt aber den "rechtfertigen Notstand", da gibt es schon einge Urteil bei denen der "Täter" freigesprochen wurde, eben weil ein solcher Notfall vorlag.

Das kommt natürlich immer auf den Einzelfall an. Wenn man die Möglichkeit hatte z.B. einen RTW zu rufen, dann kann man sich aber nicht mehr mit dem rechtfertigndem Notfall nach §34 StGB rausreden, dann ist man dran. Das ist eigentlich immer der Fall, außer man ist villt irgendwo im niergendwo, kein Handyempfang, keine Passanten, keine Häuser.

Ich habe es selbst schon erlebt, dass ein Fiat Panda als erstes Auto an der roten Ampel stehengeblieben ist und dem hinter ihm wartenden Krankenwagen mit Blaulicht nicht Platz gemacht, weil er deswegen ueber die rote Ampel haette fahren muessen. Verkehrsrechtlich hat er sich korrekt verhalten, aber wenn dadurch ein Mensch stirbt, weil er nicht rechtzeitig ins Krankenhaus gekommen ist, dann wird das wohl von keinem Gesetz dieser Welt abgedeckt. Ich wuerde also trotzdem fahren, um dem Krankenwagen Platz zu machen, wenn es der Querverkehr zulaesst. Wenn es eine Blitzampel ist, kann man die Situation dann auf dem Anhoerungsbogen unter Angabe des Krankenwagen-Kennzeichens erklaeren. Ansonsten ist die Frage sehr situationsbedingt und es muss jeder fuer sich selbst entscheiden, ob er Regeln bewusst missachtet oder gewisses Risiko und Verantwortung auf sich nimmt.

CaptainBlitz  03.11.2010, 00:11

Zitat " Verkehrsrechtlich hat er sich korrekt verhalten" ---- Nicht ganz, weil dann verstoßst er gegen ein anderes Gesetz weil er hat sofort freie Bahn für den RTW zu schaffen.

eumel88  03.11.2010, 11:35
@CaptainBlitz

Ich dachte, es ist dem RTW nur freie Fahrt zu "ermoeglichen", aber in der STVO steht tatsaechlich "es ist sofort freie Bahn zu schaffen".

Wenn jemand schwer oder gar lebensgefährlich verletzt ist, dann holt man den Rettungsdienst. Dann ist auch sofort nach dessen Eintreffen ein Notarzt beim Verletzten.

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Wer einen Schwerverletzten ins Auto packt um ihn unter Nichtbeachtung der Verkehrsvorschriften ins Krankenhaus zu bringen, der beschwört ggf. ein noch größeres Unglück herauf. Außerdem ist nicht sichergestellt, dass das angesteuerte Krankenhaus überhaupt die personellen Kapazitäten und die medizinischen Möglichkeiten hat, einen unangemeldeten Schwerverletzten sofort zu behandeln.

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Und zur Antwort auf deine Frage:

Nein, auch dann ist man grundsätzlich nicht von den Verkehrsvorschriften befreit. Es mag vielleicht anderslautende richterliche Entscheidungen geben, das hängt dann aber davon ab, ob das Verhalten des Betroffenen geboten war (was es wohl in den seltensten Fällen sein wird).

Nein, das darfst Du nicht. Schließlich bringst Du Dich und andere in Lebensgefahr. Ruf den Notdienst an, Du wirst ja ein Handy haben und die Nummer sollte mann auch wissen. Vorallem ist ja ein Notarzt gleich vor Ort,da hast Du viel mehr gekonnt.

Ente03775  23.07.2018, 16:23

Es kommt auf den Einzelfall an. Wenn man weiß das man schneller im Krankenhaus ist als der Rettungswagen (Unterschied zum Notarzt ist das die Besatzung des Rettungswagen nicht immer ein Arzt an Bord hat) wird man meißt nur gering oder gar nicht bestraft

ja darfst du aber nur bis zur nächsten möglichkeit hilfe zu holen. (also beispielsweise nur bis zum nächsten laden wo du dann den krankenwagen anrufen kannst). also nicht mit 100 durch halb berlin zum nächsten krankenhaus :)