Darf ich im Einzelhandel, wenn ich unter 18 Jahre alt bin nach 20 Uhr noch arbeiten?

2 Antworten

Kommt drauf an wie alt du bist, unter 16 darfst nicht länger als 20 Uhr beschäftigt werden, bist du 16/17 ist eine beschäftigung bis 23 Uhr miglich

Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist da doch eindeutig:

  • § 14 (1)  Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden.
  • (2)  Jugendliche über 16 Jahren dürfen (...) in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr beschäftigt werden.
  • (4)  An dem einem Berufsschultag unmittelbar vorangehenden Tag dürfen Jugendliche (...) nicht nach 20 Uhr beschäftigt werden, wenn der Berufsschulunterricht am Berufsschultag vor 9 Uhr beginnt.

Bist Du also noch keine 16 Jahre alt, so darfst Du im Einzelhandel max. bis 20 Uhr beschäftigt werden. Bist Du 16 oder 17 Jahre alt, so darfst Du in Wechselschicht bis 23 Uhr beschäftigt werden. Hast Du am nächsten Tag vor 9 Uhr Berufsschulunterricht, so darfst Du nur bis 20 Uhr beschäftigt werden.

Hast Du keine Wechselschicht und der Laden öffnet erst um 12 Uhr, dann hat der Chef ein Problem. Denn er darf Dich nur bis 20 Uhr beschäftigen, weil keine der Ausnahmen auf seinen Betrieb zutrifft.

Liegt ein Verstoß gegen das JArbSchG vor, so drohen empfindliche Geldbußen.