Darf ich Honorarvertrag ausstellen?
Hallo,
muss ich bestimmte Voraussetzungen haben, um als 'Auftraggeber' einen Honorarvertrag mit einem 'Auftragnehmer' einzugehen?
Also beinhaltet das Wort Auftraggeber/Arbeitgeber bestimmte Voraussetzung, wie z.B. Anmeldung o.ä. ?
LG
2 Antworten
Zivilrechtlich gesehen bedarf es für den Abschluss von Werk -, Dienst - oder Arbeitsverträgen keiner besonderen Erlaubnis.
Allerdings kann es öffentlich-rechtliche Pflichten geben. Zum Beispiel musst du ein Gewerbe anmelden. Je nach Tätigkeit sind auch weitere Genehmigungen erforderlich, zB für Gaststätten. Die Verletzung solcher Vorschriften greift aber in aller Regel nicht auf die privatrechtlichen Verträge durch.
Die IHK könnte ein Muster haben.
Ja, kannst Du machen, wenn Du geschäftsfähig bist.
Es ist kein ...
Schulabschluss, Bankkonto, Telefon, Gewerbe, etc. erforderlich.
Wenn Du ein Haus bauen möchtest, kannst Du einen "Honorarvertrag" mit einem Architekten machen. Als Beispiel.
Ich danke dir! Habe kein Arbeitsgesetzbuch bei mir liegen. Weißt du, wo ich eine seriöse Honorarvertragsvorlage bekomme?