Darf ich einen Einbrecher oder Räuber erstechen Ist das Notwehr?
Wenn ich sehe, dass jemand einbrechen will, darf ich ihn dann schon das Messer in den Hals rammen ? Er ist ja möglicherweise bewaffnet
16 Antworten
Vorweg: Ich sehe das es hier viele Antworten gibt. Am Ende läuft dies bestimmt auf eine nicht endende Diskussion heraus. Deshalb werde ich auch auf Kommentare unter meiner Antwort nicht reagieren.
Erstmal ist es zu wissen wie genau der Einbruch ablaufen wird. Wenn ein 10 Jähriger versucht die Tür aufzubrechen darfst du ihn natürlich nicht direkt abstechen. Es kommt auf die genauen Umstände an, um dies beantworten zu können müsste man schon den genauen Ablauf kennen.
§ 34 Rechtfertigender Notstand regelt:Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht,.... handelt nicht rechtswidrig. Es ist natürlich zu schauen ob man die Gefahr nicht auch anders lösen kann. Z.B. Polizei rufen. Falls es wirklich nicht anders geht darfst du auch nicht gezielt auf sein Kopf mit dem Messer einstechen. Vorerst währe ein Stich ins Bein Empfehlenswert.
Falls du unter diesen Umständen nicht klar denken/handeln kannst und den Einbrecher denn doch abstichst greift folgende Regelung::
§ 33 Überschreitung der NotwehrRechtfertigender Notstand ist das hier nicht, relevant ist §32 StGb.
Notwehr bedeutet einen Angriff auf Dich, Deine Person oder eine andere Person abzuwehren. Ein Einbruch ist kein Angriff auf Deine Person.
Steht im §32 StGB. Einzelheiten klärt hinterher der Richter.
Nein, darf man natürlich nicht
Wenn du im Affekt handelst, weil du unvermittelt angegriffen wirst und du verletzt oder tötest ihn dabei UNBEABSICHTIGT, dann ist es Notwehr. Aber nur dann.
Und bestimmt gibt dir der augenkrebsauslösende Fett- und Großdruck recht. Hast du es so nötig? Angst, daß du sonst nicht gehört wirst?