Strafen in Deutschland gerecht?

15 Antworten

Was subjektiv als Unrecht erscheint, kann oft objektiv nicht erfasst werden.

Straftaten, die das Vermögen betreffe, lassen sich meist sehr genau am nachweisbaren Schaden "berechnen". Da geht es problemlos "nach Tarif"

Bei Taten körperlicher Gewalt kann man auch noch Verletzungen beurteilen oder eine Leiche obduzieren, aber die Umstände können leicht diffus werden. Was nicht eindeutig nachweisbar ist, zählt im Zweifel für den Angeklagten. Da geraten wir oft in eine Schieflage, zumal Außenstehende das sehr unterschiedlich und emotionell bewerten.

Bei Sexualdelikten wird es verdammt heikel, denn nur in wenigen Fällen ist ein eindeutiger Nachweis überhaupt möglich. Hat das Opfer typische Verletzungen, der Täter zuordenbare Spuren hinterlassen und gab das Outfit und/oder Verhalten des Opfers keinen Anlass, es als aufreizende Aufforderung zu interpretieren und hat das Opfer nicht leichtfertig die Situation begünstigt, kracht es heftig im Karton und das Strafmaß wird voll ausgeschöpft.

Aber, um an die anderen Extreme zu gehen: Wie oft werden solche Taten aus Rache angezeigt? Wie oft ist das Verhalten des Opfers. ggf die freizügige Kleidung aus der Sicht des Täters schon fast eine Einladung, die ggf. missverstanden wird? Wie oft geht die betagte Dame durch den dunklen Park, um zum Opfer zu werden und hinterher möglichst noch abzukassieren? Wie oft ist es einfach nur ein Versehen, wenn man jemanden im Gedränge zu nahe kommt? Wie schwer ist der Dauerschaden wirklich oder ist es nur Schauspiel, um abzuzocken? Wie oft kommt eine Anzeige erst später, wenn es mal Knatsch gegeben hat (Rache ist süüüß)?

Meist liegen die Fälle irgendwo zwischen den Extremen und der Richter muss nun mühsam versuchen Spreu vom Weizen zu trennen, daraus ein angemessenes Strafmaß zu bilden. Dazu zählen jegliche Zweifel immer für den Angeklagten. Es ist ein Themenfeld, das juristisch wirklich sehr schwer greifbar und damit objektiv und gerecht verurteilbar ist, auch wenn die Betroffenen und deren Angehörige das total anders sehen

Deine Behauptung ist zunächst eben nur das: eine beleglose Behauptung. Insofern vermutlich auch einfach eine, die sich durch Ahnungslosigkeit und gar keinen empirischen Befund untermauern lässt.

Völliger Quatsch ist sie im Hinblick auf das jeweilige Strafmaß der angesprochenen Delikte.

"als wenn es um Menschen geht", was genau meinst du damit eigentlich? Du drückst dichrecht schwammig aus, werde daher konkret.

Eines kann ich dir und Anderen hier indes "verraten", Eigentumsdelikte werden in Deutschl. oftmals härter bestraft als z.B. Körperverletzung. (möglicherweise meintest du diese übrigens) Erst jüngst erfuhr ich über das Intrernet, dass ein Mann wegen verweigerter Rundfunkgeb. in den Knast kam, Gleiches widerfuhr einer 84-jährigen Oma, die quasi als bloße  "Eierdiebin" zulangte. Auch sie kam in ein Gefängnis.

Erst jüngst erfuhr ich über das Internet, dass ein Mann wegen verweigerter Rundfunkgeb. in den Knast kam

Sicherlich nicht, denn das Nichtzahlen ist keine Straftat.

Es kann aber Erzwingungshaft verhängt werden, wenn sich jemand weigert, die Vermögensauskunft abzugeben, und das wird hier der Fall sein.

Gleiches widerfuhr einer 84-jährigen Oma, die quasi als bloße  "Eierdiebin" zulangte.

Zum wiederholten Mal allerdings.Die Dame hat eine lange Reihe von Vorstrafen.

@PatrickLassan

Sie hat eine lange Reihe von Vorstrafen in Form kleiner diebereien, mehr aber auch nicht.

Dann sei in dem Kontext auf Anton Schlecker verwiesen, der skrupellos seine Mitarbeitertinnen ausbeutete und fast schon halbe Leibeigene aus ihnen machte, trotz Bankrott Gelder beiseitze schaffte, mit der Folge, dass es zu Massenentlassungen ohne Abfindung, z.T. ohne volle Lohnauszahlung, Lieferanten nicht bezahlte, die nun auf ihren Schulden sitzen. Dennoch erhielt dieser Bursche keine Gefängnisstrafe.

Fazit: die kleinen Diebe hängt man, die großen läßt man laufen - in Deutschl.

Kannst du deine Behauptungen auch mit Tatsachen untermauern? Ohne diese ist deine Frage nur Stimmungsmache. 

Zunächst einige Rechtsvorschriften zu den von dir genannten Taten: 

Raubkopieren, im schwersten Fall § 108a UrhG - 5 Jahre

Vergewaltigung, im schwersten Fall § 177 StGB ab 2 Jahre bis mehr als 10 Jahre Freiheitsstrafe

Diebstahl, im schwersten Fall als Bandendiebstahl § 244a StGB bis zu 10 Jahren Freiheirsstrafe

Missbrauch von Kindern im schwersten Fall § 176a StGB, nicht unter 5 Jahren, nach oben offen. 

Ich sehe keinen Beweis für deine Behauptung, eher das Gegenteil. 

Ich möchte durchaus nicht polemisch wirken, aber das mit dem "GeldwirdmehrbestraftalsGewalt" ist nicht nur falsch sondern völlig absurd.

Sonst müsste gemäß deiner Behauptung Herr Schlecker bis ins nächste Jahrtausend ins Gefängnis, oder?

Wer wurde denn in den großen Milliardenskandalen tatsächlich bestraft?

bei VW? doch nur die, die ein Auto gekauft hatten.

bei Preisabsprachen aller großen 5 Pkw-Hersteller? Irgend eine Haftstrafe?

Bei den großen Bankenskandalen mit Milliardenschäden? Zu wieviel Haft kam es denn da? Oder die Immobilienskandale, Die Vatikanbank, usw. Mir fallen da sofort noch ein Dutzend Beispiele ein.

Das genaue Gegenteil ist der Fall. -ein Schelm der Arges dabei denkt-