Darf ich ein Karambit über das Internet kaufen?

5 Antworten

Ein Karambit zählt in D als Waffe. Erwerb und Besitz sind ab 18 erlaubt, das Führen ist jedoch verboten. In der Öffentlichkeit darfst du es somit nur in einem VERschlossenen Behältnis transportieren.

Achte darauf beim Abholen vom Zoll eine verschliessbare Tasche mitzunehmen, da es eine Waffe ist darfst du es nur verschlossen transportieren.

Wo willst du kaufen? Preis?

Wenn du volljährig bist kein Problem.

Achte auf das Führverbot nach §42a WaffG !!!

Nur, wenn du über 18 bist, da Karambits in Deutschland als Waffen eingestuft werden.

Mitchell1997 
Fragesteller
 03.08.2017, 20:11

Darf ich es nach Deutschland einführen?

PatrickLassan  03.08.2017, 20:12
@Mitchell1997

Unter der bereits genannten Voraussetzung: Ja.

Die viel wichtigere Frage ist doch, wofür Du das Teil brauchst.

Willst Du damit das Gras im Garten oder Reispflanzen auf Deinem Acker schneiden? Dafür war/ist es ja gedacht. Aber bei uns sind die die Kornfelder schon abgeerntet und nur ein paar Strohballen liegen noch rum.

Oder hast Du zu viele Filme oder Computerspiele gesehen?

Du musst unterscheiden zwischen Besitz, Erwerb und Führen einer Waffe. Nicht jede Waffe - auch Messer - darfst Du erwerben und nicht alles, was Du erwerben darfst, darfst Du auch in der Öffentlichkeit außerhalb Deiner Wohnung, Deiner Geschäftsräume oder befriedeten Besitztums führen.

Erst richtig schlau machen (Gesetze studieren, Fachleute fragen; nein, nicht im Internet auf irgendeiner Plattform, eher Polizei oder Ordnungsamt), dann - eventuell - kaufen.

Mitchell1997 
Fragesteller
 03.08.2017, 23:33

Ich hatte mich ja schon auf der Seite des BKAs etwas schlau gemacht, aber wollte hier zur Sicherheit auch nochmal fragen. Gekauft habe ich es, weil es sehr ästhetisch aussieht. Also habe ich auch kein Interesse das Karambit mit mir zu führen.

DrCyanide3  04.08.2017, 07:26

Die viel wichtigere Frage ist doch, wofür Du das Teil brauchst.

Nein, das ist absolut uninteressant. Ein Karambit ist eine Waffe, egal ob man damit Unkraut jätet oder Brot schneidet. Erwerb und Besitz sind ab 18 erlaubt, Führen verboten.