darf ich mit einer gelben WBKpistolen und revolver (mehrlader) erweben?

2 Antworten

Ich nehme an, wenn Du in einem Schützenverein seit längerer Zeit Mitglied bist und eine vom Verband anerkannte Disziplin schießt, für die z.B. eine Selbstladepistole oder ein Revolver erforderlich ist, dann kanst Du Dir eine solche Waffe eintragen lassen.

Nein -- für halbautomatische Pistolen und Revolver musst Du ein Bedürfnis über einen Schießsport Verband beantragen. Damit geht man zu seiner Waffenbehörde und kann einen Vortrag in eine "Grüne WBK" nach § 14 Abs. 2 oder 3  Waffengesetz beantragen. Das sollte Dir aber der Vorstand deines Vereines erklären können. wenn Du in keinem Schießsportverein bist, hast Du auch keine Bedürfnis als Sportschütze.