Darf ich die Falschlieferung behalten?
Guten Abend,
ich habe auf Otto Ware gekauft, diese hatte einen Wert von circa 25€. Nun habe ich eine große Kiste bekommen und geliefert wurde Ware, welche einen deutlich höheren Wert hat. Das Problem ist allerdings, auf dem Liefefschein steht mein Name, die eigentlich bestellt Ware und meine Kundennummer. Ein Hinweis auf die gelieferte Ware ist nirgendwo, genauso wie meine eigentlich bestellte Ware. Die Sachen sind also quasi ,,vom LKW gefallen" wenn ich das richtig verstehe?
Nun zu meiner Frage, bin ich gesetzlich verpflichtet es Otto zu melden?
Wenn nicht dann wielange müsste ich warten bis ich der gesetzliche Eigentümer wäre?
5 Antworten
Es entsteht erstmal kein Kaufvertrag zwischen dir und Otto um die angenommene Ware.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat Ende 2019 ein Artikel darüber veröffentlicht. 👍
Nun zu meiner Frage, bin ich gesetzlich verpflichtet es Otto zu melden?
Nein.
Wenn nicht dann wielange müsste ich warten bis ich der gesetzliche Eigentümer wäre?
Hm, das weiß ich nicht.
Aber Forderungen verjähren nach 3 Jahren an Jahresende. Die Forderung ist damit trotzdem nicht erloschen, sie kann nur nicht mehr rechtlich durchgesetzt werden.
Zu melden nicht, aber Otto könnte das Geld gegen dich einklagen.
Quatsch.
Jedoch gibt es kein Hinweis, dass diese Ware zu mir geliefert wurde. Aufgrund Lieferschein,..
Leistungskondiktion, §§ 812 ff. BGB
Normalerweise werden die Pakete gewogen und ggf. auch das Einpacken videoüberwacht. Derjenige, der deine Ware bekommen hat, wird diese reklamieren. Dann wird man mal nachsehen, was die Videoaufzeichnungen hergeben...
Dafür gibt's die Videoaufzeichnung... da ist festgehalten, was im Paket war.
Ca. 30 Jahre. Eine Ersitzung nach 5 bzw. 10 Jahren scheidet aus, da Du nicht in gutem Glauben bist.
Wäre also einfacher Otto anzurufen. Strafbar machst Du Dich zwar nicht, aber wenn die Lieferung von Dir ge- bzw. verbraucht würde, dann müsstest Du entsprechend dafür aufkommen.
Wo kommt das her? Forderungen verjähren nach 3 Jahren an Jahresende. 30 Jahre hält n Titel.
Ja. Das war Blödsinn. War bei der Beantwortung wohl geistig woanders unterwegs. Deine Antwort ist richtig.
Wenn im Lieferschein der Artikel A angegeben ist, kann man vor Gericht argumentieren, dass der Kunde Artikel B bekommen hat? Sonst würde ich den Sinn eines Lieferscheins ehrlich gesagt nicht verstehen.