Grundsicherung Zuverdienst - Serververmietung

4 Antworten

Beim Bezug von Grusi nach dem SGB XII Kapitel 4 gelten nicht die Einkkommens-Regeln des SGB II (wie hier behauptet wurde), sondern diese hier im SGB XII: § 82 Begriff des Einkommens. Logisch, oder?

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__82.html

Also gibt es keine Grenzen von 100,-. Es gilt stattdessen:

"(3) Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist ferner ein Betrag in Höhe von 30 vom Hundert des Einkommens aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit der Leistungsberechtigten abzusetzen, höchstens jedoch 50 vom Hundert der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28."

Es bleiben also 30 % des (um deine Ausgaben für den Job) bereinigten Nettos in deiner Tasche - aber maximal 200,- Euro derzeit (= 50 % von derzeit 399,- Regelbedarf).

Gruß aus Berlin, Gerd

Was du vorhast ist eine gewerbliche Tätigkeit und das Gewerberecht kennt weder Umsatz- noch Gewinnfreibeträge. Auch wer Verluste macht, muss sein Gewerbe angemeldet haben. Du müsstest dein Gewerbe als beim Gewerbeamt anmelden (§ 14 GewO).

Frage 1 und 2 kann ich dir leider nicht beantworten,aber der Hinzuverdienst bei der Grundsicherung nach dem SGB - Xll vom Sozialamt beträgt keine 100 € Grundfreibetrag,hier gelten andere Grenzen !

Du darfst von deinem Verdienst nur 30 % ohne Anrechnung behalten,die Grenze liegt bei 50 % der Regelbedarfsstufe 1,also derzeit 399 € Regelsatz,dürftest also max. 200 € ohne Anrechnung von deinem Verdienst behalten.

Es gibt da noch eine Pauschale von ca. 5 € für Fahrkosten oder auf Nachweis auch in tatsächlicher Höhe.