Grundsicherung Zuverdienst - Serververmietung
Hallo ~ Ich bin langfristig Erwerbsgemindert und beziehe Grundsicherung. Ich habe gehört, dass ein Zuverdienst von 100 Euro im Monat kein Problem ist. Ich kenne mich im Bereicht Informatik und Serveradministration aus würde gerne durch Vermietung von Game- und Voice Chat Servern etwas Geld dazuverdienen. Nun weiss ich nicht ob ich dafür ein Gewerbe anmelden muss und ob sich ein Kleingewerbe mit der Grundsicherung vereinbaren lässt.
1) Brauch ich zur Serververmietung im so kleinen Rahmen ein Gewerbe?
2) und wenn ja, ist es möglich trotz Grundsicherung ein kleingewerbe dafür zu gründen?
3) Und stimmt das mit der 100 Euro Grenze überhaupt?
Wäre glaube ich wichtig zu wissen Danke schonmal :)
4 Antworten
Beim Bezug von Grusi nach dem SGB XII Kapitel 4 gelten nicht die Einkkommens-Regeln des SGB II (wie hier behauptet wurde), sondern diese hier im SGB XII: § 82 Begriff des Einkommens. Logisch, oder?
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__82.html
Also gibt es keine Grenzen von 100,-. Es gilt stattdessen:
"(3) Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist ferner ein Betrag in Höhe von 30 vom Hundert des Einkommens aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit der Leistungsberechtigten abzusetzen, höchstens jedoch 50 vom Hundert der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28."
Es bleiben also 30 % des (um deine Ausgaben für den Job) bereinigten Nettos in deiner Tasche - aber maximal 200,- Euro derzeit (= 50 % von derzeit 399,- Regelbedarf).
Gruß aus Berlin, Gerd
Ja, einen Gewerbeschein brauchst Du für Kleingewerbe. Ob das mit der Grundsicherung vereinbar ist, kommt sicher darauf an, was man damit hinzuverdient. Du musst auch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abführen, Steuererklärungen abgeben etc.
Schu hier rein, was auf die Grundsicherung angerechnet wird.
Was du vorhast ist eine gewerbliche Tätigkeit und das Gewerberecht kennt weder Umsatz- noch Gewinnfreibeträge. Auch wer Verluste macht, muss sein Gewerbe angemeldet haben. Du müsstest dein Gewerbe als beim Gewerbeamt anmelden (§ 14 GewO).
Frage 1 und 2 kann ich dir leider nicht beantworten,aber der Hinzuverdienst bei der Grundsicherung nach dem SGB - Xll vom Sozialamt beträgt keine 100 € Grundfreibetrag,hier gelten andere Grenzen !
Du darfst von deinem Verdienst nur 30 % ohne Anrechnung behalten,die Grenze liegt bei 50 % der Regelbedarfsstufe 1,also derzeit 399 € Regelsatz,dürftest also max. 200 € ohne Anrechnung von deinem Verdienst behalten.
Es gibt da noch eine Pauschale von ca. 5 € für Fahrkosten oder auf Nachweis auch in tatsächlicher Höhe.