Wieviel Heizkosten werden übernommen, wenn man zu seiner Rente noch Grundsicherung erhält?

5 Antworten

Wenn die Wohnung nur maximal 45 m² hat ist das richtig.

Der GdB hat damit wenig zu tun.

Etwas mehr Angaben. Wer zahlt denn die 45€, Alter, wie viele Personen leben im Haushalt. Wofür sind die 45€?

"Höhe der Leistungen (insbesondere Geldleistungen)

Der Leistungsumfang entspricht der Hilfe zum Lebensunterhalt der Sozialhilfe (§ 42 SGB XII). Die anspruchsberechtigten Rentner können daher bis zu 359 Euro (Regelsatz i.S. des § 28 Abs. 2 SGB XII) sowie Erstattung der Wohn- und Heizkosten beantragen (§ 29 SGB XII). "

http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/grundsicherung-im-alter.htm

Hilft Dir das erstmal?

Ob aber die Schwerbehinderung eine Rolle spielt, entzieht sich meiner Kenntnis.

359,00 € stimmt schon lange nicht mehr. Aktuell gelten 391,00 €

@DerHans

Stimmt, hab ich überlesen - aber die Frage war doch eher nach

Heizkosten

Grundsicherung bekommt jeder, der weniger Einkommen hat, als 391,00 € plus den tatsächlichen Kosten der Unterkunft. Erst nach 6 Monaten kann die Behörde verlangen, die Unterkunftskosten zu reduzieren. Dabei muss auch eine Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahme berücksichtigt werden.

Dass 45 € gezahlt werden, ist also höchstens eine Einzelfallentscheidung

DH !

Emmy

Deine Angaben sind wirklich spärlich. - Wie hoch sind Deine tatsächlichen Heizkosten? Bekommst Du zur Rente aufstockend Grundsicherung im Alter (GruSi)?

Weil sowohl diejenigen mit Hartz IV / ALG II wie auch diejenigen mit GruSi den Regelsatz, Unterkunftskosten + Krankenkasse bezahlt bekommen, gelten Infos für "Hartzis" oftmals auch für "GruSis".

Lies dies zum Heizkostenspiegel und klick die jeweiligen Links an:

Stellungnahme von co2online zu Heizspiegel und Hartz IV

http://www.heizspiegel.de/service/hartz-iv/

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Du weißt vielleicht, dass Du Schriften im Internet schrittweise vergrößern und verkleiner kannst, mit den Tasten

strg und + vergrößern

strg und - verkleinern

strg und 0 (= Null) = Originalgröße

(Weil hier pro Antwort und pro Kommentar immer nur EIN Link erlaubt ist, setze ich nun neu an.)

Bekommst Du zur Rente aufstockend Grundsicherung im Alter?

Zu unangemessen hohen Heizkosten entschied Mitte 2013 das Bundessozialgericht (BSG):

Jobcenter muss auch hohe Heizkosten zahlen

http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Verbraucher/d/2990144/jobcenter-muss-auch-hohe-heizkosten-zahlen.html

Ich hoffe, dieses Urteil für "Hartzis" gilt auch für "GruSis".

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Setze Dich auch mit einer Sozialberatung wie dem Diakonischen Werk / Diakonie in Verbindung.

Google mit sozialberatung und füge Deinen Wohnort hinzu (oder dem nächstgrößeren, falls Deiner klein ist).

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Weil ich aufgrund Deiner Frage vermute, dass man Dir zu wenig Heizkosten zahlt, und Du dies beim Amt klären musst, empfehle ich Dir, unbedingt mit einem Beistand hinzugehen (dazu gleich mehr), so es Dir mit Deiner Schwerbehinderung möglich ist.

... und hier für Hamburg:

Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle Hamburg (ÖRA)

http://www.hamburg.de/oera/

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Vorsorglich auch diese Hinweise von mir, die für "Hartzis" und für "GruSis" gelten, mit Beistand kann man zu allen Behörden gehen, wenn man sie benötigt:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache sogar zügiger behandelt.

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos „im Vertrauen“ landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ verwendet werden.

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Die Begleitung kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Es gibt auch ehrenamtliche Behördenbegleiter. - Google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

Ämterlotsen

Behördenlotsen

Behördenbegleiter

Hartz IV Mitläufer

Hartz IV Gegenwind e.V.

Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus.

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

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Und google mit

legitimation eines beistands pdf

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

DH !

Emmy