Keine Grundsicherung da Erwerbsunfähigkeit selbst herbeigeführt?

5 Antworten

Nein, das ist nicht möglich.

Nein, denn als sie den Verlust der einen Niere herbeigeführt hat, hat das nicht zu einer Berufsunfähigkeit geführt. Den Verlust der zweiten Niere hat sie überhaupt nicht selbst herbeigeführt und die BU ist durch den Verlust der zweiten Niere entstanden, nicht der ersten.

Ein Verlust der 2. Niere würde den Tod bedeuten. Aber die 2. arbeitet nicht mehr gut ...

@Regina3

Ohne Nieren kann man ja noch eine Weile mit Dialyse leben und hat die Chance auf eine Spenderniere. Aber das ist ja nicht das Thema. Das die zweite Niere zu schlecht arbeitet, war ja bei der Spende der ersten nicht absehbar, oder doch?

@Neugierig1971

Echt, OHNE Niere geht es noch eine Weile mit Dialyse? Kannst Du was sagen, wie lange etwa?

Nein, bei der Spende war sie gesund in jeder Hinsicht ...

@Regina3

Ich weiß nicht genau, aber ein paar Jahre glaube ich schon.

Wenn sie da gesund war, hat sie das Problem ja nicht bewusst in Kauf genommen.

@Neugierig1971

Das ist, glaube ich, das wichtige Argument! Dankeschön!

@Regina3

Das kann sehr lange gehen. Das Längste was ich als Dialysedauer persönlich kenne sind über 40 Jahre.

@NadjaCD

Wow, sehr lange!

Nein!

Der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente besteht trotzdem. Dementsprechend hat sie bei Bedürftigkeit auch Anspruch auf Grundsicherung.

Sie hat die erwerbsunfähig nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Deshalb kann man ihr nicht vorwerfen, dass sie erwerbsunfähig wurde. Normalerweise kann man eine Niere spenden, ohne dass man arbeitsunfähig wird. Deshalb verliert sie nicht ihren Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente.

nein, dass ist nicht der Fall.