Keine Grundsicherung da Erwerbsunfähigkeit selbst herbeigeführt?
Angenommen eine Frau, Ende 30, Single, keine eigenen Kinder, gut im Beruf stehend spendet dem heißgeliebten Neffen eine Niere. Wenige Jahre später funktioniert ihre eigene Niere kaum noch. Dadurch ist sie erwerbsunfähig.
Kann ihr die Erwerbsunfähigkeitsrente nun versagt werden mit dem Argument durch die Nierenspende die Erwerbsunfähigkeit selber herbeigeführt zu haben?
5 Antworten
Nein, das ist nicht möglich.
Nein, denn als sie den Verlust der einen Niere herbeigeführt hat, hat das nicht zu einer Berufsunfähigkeit geführt. Den Verlust der zweiten Niere hat sie überhaupt nicht selbst herbeigeführt und die BU ist durch den Verlust der zweiten Niere entstanden, nicht der ersten.
Ohne Nieren kann man ja noch eine Weile mit Dialyse leben und hat die Chance auf eine Spenderniere. Aber das ist ja nicht das Thema. Das die zweite Niere zu schlecht arbeitet, war ja bei der Spende der ersten nicht absehbar, oder doch?
Echt, OHNE Niere geht es noch eine Weile mit Dialyse? Kannst Du was sagen, wie lange etwa?
Nein, bei der Spende war sie gesund in jeder Hinsicht ...
Ich weiß nicht genau, aber ein paar Jahre glaube ich schon.
Wenn sie da gesund war, hat sie das Problem ja nicht bewusst in Kauf genommen.
Das ist, glaube ich, das wichtige Argument! Dankeschön!
Das kann sehr lange gehen. Das Längste was ich als Dialysedauer persönlich kenne sind über 40 Jahre.
Wow, sehr lange!
Nein!
Der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente besteht trotzdem. Dementsprechend hat sie bei Bedürftigkeit auch Anspruch auf Grundsicherung.
Sie hat die erwerbsunfähig nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Deshalb kann man ihr nicht vorwerfen, dass sie erwerbsunfähig wurde. Normalerweise kann man eine Niere spenden, ohne dass man arbeitsunfähig wird. Deshalb verliert sie nicht ihren Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente.
nein, dass ist nicht der Fall.
Ein Verlust der 2. Niere würde den Tod bedeuten. Aber die 2. arbeitet nicht mehr gut ...