Mehr als 3 Stunden arbeiten trotz voller Erwerbaunfähigkeitsrente?

9 Antworten

Du verstehst da was falsch. Das ist keine Regelung, bei der Du nur 3h am Tag arbeiten darfst, sonst bekommst Du die Rente nicht. Der AMTSARZT sagt Dir in diesem Fall, dass Deine tägliche Arbeitsfähigkeit nach seiner Prüfung nicht mehr als 3h beträgt und Du somit die volle Erwerbsminderungsrente bekommen darfst. Und glaube mir aus eigener Erfahrung: wer auf 3h gestuft wird, der kann auch nicht wirklich 6h arbeiten ;-)

Die DRV prüft nach der Bescheidung der rente nur noch, ob du mehr als 400 verdienst, nicht wie lange du dafür brauchst. Und schon garnicht, ob du an einem tag 10 stunden arbeitest und die andern garnicht oder sonstwas. Auf diese Auskunft kannst du dich 100 % verlassen, auch wenn hier alle anderen was andres schreiben. Mfg

seit wann interessiert die DRV bei bezahlt der EMR nicht mehr, ob ein 3h gestufter plötzlich 10h arbeitet ? Die wollen auch so wenig wie möglich zahlen und wer mehr als 3h kann, bekommt nur noch die Hälfte. Die prüfen schon regelmäßig nach...

@Candlejack

seit 2011 ist das so.

@ichhierundda

sorry, hab ich 2011 3x und dieses jahr 1x anders erlebt. Wie gesagt; Alles über 3h kostet weniger Geld, ergo prüfen die...

Es gibt einen Unterschied zwischen der medizinischen Begründung für den Rentenanspruch und der Einkommensanrechnung während des Rentenbezugs.

Wenn ein Rentenantrag gestellt wird, wird geprüft, ob und wie viele Stunden jemand noch arbeiten kann. Wurde entschieden, dass es weniger als 3 Stunden täglich sind, wird eine Erwerbsminderungsrente gezahlt.

Dann kann es sein, dass die Rente zu niedrig ist und man sich etwas hinzu verdienen möchte.

Dazu steht im Rentenbescheid, dass ein Verdienst bis zu 400 Euro monatlich erlaubt ist. Da gibt es keine explizite Beschreibung, ob man die an einem, zwei oder fünf Tagen in der Woche verdienen darf und welche Stundenanzahl erlaubt ist.

Wer aber für die 400 Euro mehr als 15 Stunden (also 5 mal 3 Stunden) arbeiten würde, hat eindeutig den falschen Nebenjob, denn er arbeitet für einen Stundensatz von unter 6,15 Euro.

Dies steht nicht im Rentenbescheid, allerdings in den dazugehörigen Gesetzen und Paragraphen (und nein ich suche die jetzt nicht raus!).

@Scaver

Schade, denn die dazu gehörenden Gesetze und Paragraphen hätte ich gern gelesen.

Unter 3 Stunden heißt auch unter 3 Stunden, also maximal 2 Stunden und 59 Minuten am Tag (ja, tatsächlich kommt es lt. Definition auf diese eine Minute an)!

Da ist nichts von wegen "im Schnitt" oder so... jeden Tag UNTER 3 Stunden!

Und ich spreche da aus erster Hand, denn das Betraf meine Frau eine Zeit lang auch!

Du darfst nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten sonnst verlierst Du den Rentenanspruch.

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