Bis wann auf Mutter mit Kind Parkplatz parken?

10 Antworten

Es gibt ja keine offiziellen Mutter-Kindparkplätze oder Frauenparkplätze. Im Gegensatz zu Behindertenparkplätzen findest du solche Parkplätze ja nur auf Privatgrundstücken. Das heißt, es gilt die Hausordnung. Und viele drücken sich da zugegebener Maßen nicht präzise aus. Es geht um die Begrifflichkeit "Kind". Das kann man auf zwei Arten auslegen. Zum einen ist man ja sein Leben lang das Kind seiner Eltern. Das andere ist der Begriff auf das Alter bezogen. Demnach ist man ein Kind, solange man noch keine 14 ist. Da sich viele Parkhausbetreiber da nicht eindeutig ausdrücken, muß man einfach mal hinterfragen, was der Sinn eines solchen Parkplatzes ist. Und das kann ja eigentlich nur der Sinn sein, daß es Müttern erleichtern soll, dort mit ihren Kindern zu parken, da dies häufig in der Nähe des Ausgangs ist, so daß man nicht soweit laufen muß oder schneller Hilfe vor Ort ist usw. Daher kann das eigentlich nur auf das Alter bezogen sein. Und wenn die Hausordnung kein genaues Alter vorgibt sollte man, bis das Kind 14 ist, auf jeden Fall dort parken dürfen. Aber ich kann sehr gut nachvollziehen, daß man diese Regelung auch anders auslegen kann. Schließtlich wird auch durch den Begriff "Mutter" klar gesagt, daß es sich auf das Verwandschaftsverhältnis bezieht. Wenn man ganz spitzfindig ist, ist aber eigentlich noch nicht einmal gesagt, daß es das eigene Kind sein muß. Im Prinzip könnte man es auslegen, daß jede Frau, die schon einal ein Kind bekommen hat, ja eine Mutter ist. Und wenn sie irgend ein Kind dabei hat, dort parken darf. Und da ja jeder Mensch das Kind seiner Eltern ist, könnte man auch sagen, daß jede Frau, die schon einmal ein Kind gekriegt hat, sobald sie in Begleitung einer weiteren Person ist, dort parken darf. Zumindest kann der Parkhausbetreiber beim ersten mal nicht vorwerfen, wenn die Kunden das so auslegen, sofern er sich nicht präzise ausdrückt.

AalFred2  24.08.2016, 13:34

In vielen Fällen ist der Sinn dieses Parkplatzes, dass Mütter oder Väter ihre kleinen Kinder aufgrund des breiteren Parkplatzes besser aus dem Auto holen oder lassen können. Das dürfte mit 13 nicht mehr notwendig sein. Ansonsten stimme ich deinen Ausführungen komplett zu.

Rein juristisch geht das bis 14, dann sind das keine Kinder mehr sondern Jugendliche.

In der Straßenverkehrsordnung existieren keine Sonderparkplätze für "Mutter mit Kind". 

Auf Privatgrundstücken gilt das Hausrechts des Eigentümers bzw. die Benutzungregelungen ggf. durch AGB.

Daher könnte er eine "Vertragsstrafe" in Knöllchenform verhängen oder dein Auto ggf. Abschleppen.

Auf einigen Privatparkplätzen verteilen Private Sicherheitsdienste "Knöllchen". Besonders bei der Bahn und einigen LiDL-Fialen ist das üblich.

Ich finde das ohnehin diskrimminierend weshalb es das eigentlich gar nicht geben darf. Wenn jetzt ein Vater mit seinem Balg da parken möchte darf der das nicht? Oftmals wurden diese Parkplätze nun auch umbenannt, heissen nun Elern-Kind-Parkplatz. Müssen dann aber wiederum beide Elternteile dabei sein?

Es gibt keine gesetzliche Regelung für diese Parkplätze, nach StVO gar nicht existent. Wer auch immer der Besitzer dieser Parkplätze ist kann bestimmen wer es benutzen darf und kann dagegen vorgehen wenn sich Jemand nicht daran hält.

Wie nun der Einzelne Parkplatzbesitzer (oder -betreiber) das nun sieht ist demjenigen selbst vorbehalten.

Was ist ein Kind?

Nach deutschem Recht ist Kind, wer noch nicht 14 Jahre alt ist.

Eine Regelung ist der StVO gibt es dazu nicht.


gnarr  23.08.2016, 11:15

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