Darf ich auf den Bordstein vor meiner Garage einen Steinblumenkübel stellen?

5 Antworten

Wir sind hier in Deutschland. Da brauchst Du unbedingt eine behördliche Genehmigung und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Sonst kann man dir an die Karre fahren wegen unerlaubtem Eingriff in den öffentlichen Straßenverkehr.

Wenn es öffentlicher Raum ist, kannst Du Probleme bekommen.

Ganz einfach: Solange niemand meckert und niemand dagegenfährt und sich ein Beule holt, ist das wurscht. Übrigens: Auch für Dich gilt juristisch das gesetzliche Parkverbot vor Deine eigenen Einfahrt; aber wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.

Wenn das zu deinem Grundstück gehört kannst du damit machen was du willst. Ansonsten gibt es Ärger.

Wenn es sich nicht um Dein Grundstück handelt, hat ein Blumenkübel oder andere Sperre dort nichts zu suchen.

Ähnliches gilt auch für das (halbe) zuparken des Bürgersteiges (Bordsteinkante???). Häufig verzichtet man auf die eigentlich notwendige Beschilderung oder Kennzeichnung und duldet es stillschweigend. Bleibt nicht ausreichend Platz für Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl, ist der Spaß schnell zu Ende, wenn die betroffene Person sich beschwert ...