Kann man einen öffentlichen "kurzen" Parkplatz vor dem Haus beantragen?!
Schon seit längerem sind wir von der Parksituation vor unserem Haus genervt. Zwischen unserem Hauseingang und der Garageneinfahrt besteht ein Bereich der ca. 4 m lang ist und der eigentlich nicht als Parkplatz gedacht ist. Da dieser Platz aber nicht eindeutig als parkwidrig gekennzeichnet ist, parken dort ständig Autos. Wenn diese kleiner sind z.B. Mercedes A-Klasse, Golf u.ä. dann gibt es keinerlei Probleme, denn die beiden Zugänge werden nicht blockiert. Wenn aber größere Autos dort stehen, dann wird entweder unser Hauseingang zugeparkt, so dass man kaum noch vorbeikommt oder die Einfahrt zur Garage teilweise blockiert. Die Gemeinde weigert sich einen öffentlichen "Kurzparkplatz" einzurichten, denn angeblich MUSS jeder Parkplatz 5 m lang sein.
Das möchte ich einfach nicht hinnehmen. Dürfen Kurzparkplätze errichtet werden? Kennt sich jemand aus und hat da jemand einen Rat für mich?! Vielen Dank im voraus!
2 Antworten
Wie die Regeln da aussehen, weiß ich nicht - aber es steht euch frei, z.B. Schilder anzubringen, auf denen ihr ankündigt, Autos, die blockieren, abschleppen zu lassen. Und das dann auch zu tun - allerdings nicht privat sondern über Polizei/ Ordnungsamt. Sowas spricht sich rum, und gerade im privaten Bereich sind es ja wohl häufiger Leute aus der Nachbarschaft oder deren Besuch - also vielleicht auch da einfach mal Bescheid geben. V.a. bei guten Gründen (Kinderwagen, Rollator, Fahrrad aus dem Keller etc.) findet das oft Verständnis!
Versucht mal, diese Fläche als "Sperrfläche" kennzeichnen zu lassen.